In einer schon im November erteilten, jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP wird erkennbar, wie sich die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie im kommenden Jahr gestalten könnte.
Geplant ist, im April 2008 einen Referentenentwurf vorzulegen. Für die Umsetzung ist Zeit bis zum August 2009. Zum Inhalt des Umsetzungsgesetzes äußert sich die Bundesregierung nur sehr vage („einzelne Rechtsfragen werden intern geprüft”).
- Zum Auskunftsrecht: es drängt sich nach erster Prüfung keine weitere Regelung hierzu auf.
- Zur elektronischen Teilnahme an der HV: es wird auf die Formulierung der Regierungskommission Corporate Governance (Bericht 2001, Rz. 115) verwiesen, die offenbar übernommen werden soll.
- Zur Form der Vollmacht: hier wird künftig Textform (§ 126b BGB) genügen.
- Zur Abstimmung per Brief: für die im deutschen Recht neuartige Abstimmung in absentia „wird Umsetzungsbedarf gesehen”.
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