Die Linkspartei hat einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach § 87 AktG um folgenden Satz ergänzt werden soll:
>
„Die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe betragen.“
Dann wäre bei ca. 350 000 Euro im Jahr Schluss. Nach einer aktuellen Studie des DSW verdient ein Vorstandsmitglied einer DAX30-Gesellschaft ca 1,7 Mio Euro.
Die Linkspartei schreibt in der Begründung: „Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Novellierung nicht mit Kosten belastet.” Da hat sie die Steuerausfälle nicht gesehen, denn 1,7 Mio Bruttogehalt zahlt deutlich mehr Einkommensteuer. Und vor allem sind die Kosten einer Grenzsicherung (sagen wir: einer Mauer) nicht benannt. Eine solche Anlage wird man brauchen, um die Republikflucht in Besserverdienerländer zu verhindern … .
Schreiben Sie einen Kommentar