Das Bundesfinanzministerium hat heute den RefE eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz- MoRaKG) vorgelegt. Gemeinsam mit dem RegE dieses Gesetzes sollen am 8.8.2007 die Eckpunkte des geplanten Risikobegrenzungsgesetzes vom Kabinett beschlossen werden. Das MoRaKG sieht eine „zielgenaue steuerliche Förderung vor, die speziell auf Kapitalbeteiligungen in junge Unternehmen zugeschnitten ist” (Begr RefE). Die Tätigkeit einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Zielgesellschaften hält, gilt bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als vermögensverwaltend. „Die Einkünfte der Wagniskapital-beteiligungsgesellschaft sind deshalb nicht gewerbesteuerpflichtig.” (Begr RefE).
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Um anerkannt zu werden, müssen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften über ein Mindesteigenkapital von einer Mio. Euro verfügen.
Infopapier des BMF hier.
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