War es falsch, die Deutschland-AG“ aufzubrechen?

Rolf Stür­ner in der FAZ v. 9.10.2008, S. 6: Es war falsch, unter dem Motto der Aktio­närs­de­mo­kra­tie” wirt­schaft­li­che Ver­flech­tun­gen der Deutsch­land AG” gene­rell anzu­fein­den. Vola­ti­les Kapi­tal bedarf des Gegen­ge­wichts regio­nal inte­grier­ter lang­fris­ti­ger Betei­li­gung, deren Vor­teil man gerade unter dem Begriff des Anker­ak­tio­närs” wie­der neu zu ent­de­cken beginnt. Stif­tungs­mo­delle, zu denen in wei­te­rem Sinne auch das rechts­tech­nisch nicht opti­male VW-Gesetz gehört, ver­die­nen dabei ebenso För­de­rung wie regio­nal ori­en­tierte Fami­li­en­un­ter­neh­men oder Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gungs­mo­delle.

U.H. Schnei­der plä­diert in der Bör­sen­zei­tung v. 19.9.2008 für eine Nach­hal­tig­keits­di­vi­dende und für ein Nach­hal­tig­keits­stimm­recht lang­fris­tig inves­tier­ter Aktio­näre. Wer zwei oder mehr Jahre lang die Aktien hält, kann ein dop­pel­tes oder mehr­fa­ches Stimm­recht erwar­ten. — S. auch Schneider/​Storck, Dop­pel­tes Stimm­recht für lang­fris­tig inves­tierte Aktio­näre im fran­zö­si­schen Recht, AG 2008700.

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