Nach über vier Monaten seit der Anhörung im Rechtsausschuss geht es jetzt weiter und wohl zum glücklichen Ende mit dem Entwurf eines ARUG II. Am 13.11.2019 steht der Entwurf auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestages (Nr. 28). Das bedeutet, dass eine Einigung der Koalitionsparteien erzielt wurde und das Gesetzgebungsverfahren dann im Bundestag einen baldigen Abschluss finden dürfte. — Am 14.11. hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf in der Fassung des Rechtsausschusses zugestimmt. Neu ist die Festlegung einer „Maximalvergütung” bei den Vorstandsgehältern durch den AR und die Reduktion des RPT-Prozentsatzes auf 1,5%.
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