Krisen und Insolvenzen bei der GmbH — Was kann das Gesellschaftsrecht beitragen, um die GmbH in der Krise zu stabilisieren? Und was leisten zB die Anfechtungsregeln des Insolvenzrechts, um Vermögensverschiebungen an Gesellschafter zu begegnen? Wie ist mit insolventen „Scheinauslandsgesellschaften” umzugehen? Diese und weitere Probemfelder diskutierten am 13./14.Januar ca 100 Teilnehmer am ZGR-Symposion, die hauptsächlich aus der Rechtswissenschaft und aus der Anwaltschaft kamen; die Richter des 2. Zivilsenats des BGH waren ebenfalls zugegen; dagegen konnte man Unternehmensjuristen kaum ausmachen. Die Referate sind in einer ZGR-Ausgabe nachzulesen, die etwa zur Jahresmitte erscheint.
Eine Frage trieb die Teilnehmer um: was plant der Gesetzgeber in Sachen GmbH-Reform? Goette kritisierte in seinem Einführungsbeitrag, dass im vergangenen Jahr schon ein inoffizieller Gesetzentwurf in „Insiderkreisen” zirkulierte. Ich meine: Wenn diejenigen, welche mit der Gesetzesvorbereitung von Amts wegen befasst sind, sich beizeiten auch um externen Sachverstand bemühen, so ist das gut und nicht schlecht. Die Alternative, dass ein Text nur im stillen Kämmerlein fabriziert wird, ist nicht vorzugswürdig. Denn wenn erst einmal ein Referenten- oder gar ein Regierungsentwurf vorliegt, sind zwar noch Korrekturen möglich, aber die große Linie ist gezogen (wobei es immer noch sein kann, dass das ganze Gesetzesprojekt scheitert, siehe KapInHAG). Freilich sollte bei großen Vorhaben (wie der GmbHG-Reform) früher und breiter angesetzt werden. Warum nicht im Wege eine (internetgestützten!) Konsultation die wissenschaftlich/rechtspolitisch interessierten Kreise öffentlich ansprechen, indem Grundüberlegungen einer Neuordnung des Rechts der geschlossenen Kapitalgesellschaft zur Diskussion gestellt werden. Die EU-Kommission, die sich früher oft den Vorwurf intransparenter Überraschungen gefallen lassen musste, hat in den letzten Jahren genau diesen Weg — mE mit Erfolg — beschritten (zB zur Vorbereitung der RL über Aktionärsstimmrechte). Und im Vereinigten Königreich, das seine Company Law Reform 2006 zum Abschluss bringen wird, wurde in einem White Paper der Regierung vom März 2005 ebenfalls eine im Internet dokumentierte Befragung durchgeführt; seit 1998 arbeitete das DTI an dem Projekt, dessen Etappen stets im Internet nachvollziehbar waren. Selbstverständlich kann dieses Verfahren nicht bei x‑beliebigen kleinen Gesetzesnovellen angewandt werden und es hülfe auch nicht bei politisch aufgeladenen Themen (Mitbestimmung!). Die Umsetzung dieser programmatischen Ankündigungen würde sich für eine öffentliche Konsulation nach EU- und UK-Vorbild durchaus eignen: „Mit einer Novellierung des GmbH-Gesetzes sollen Unternehmensgründungen nachhaltig erleichtert und beschleunigt, die Attraktivität der GmbH als Unternehmensform auch im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen gesteigert sowie Missbräuche bei Insolvenzen bekämpft werden” (Koalitionsvertrag).
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