Die zweite Halbzeit läuft, was ist geschehen und was kommt noch? Dazu Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV) in der Sonderausgabe HV-Recht des HV-Magazins 2016.
Zum Ausblick: „Es bleibt noch einiges auf der Agenda. So müssen wir mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, die am 25. Juni 2015 in Kraft getreten ist, eine Regelung zur Meldung der Beneficial Owners (wirtschaftliche Eigentümer) aller Handelsgesellschaften und sonstiger juristischer Personen in einem Beneficial-Ownership-Register vorlegen. Es geht dabei nicht nur um wesentliche Anteilseigner, sondern auch um deren eventuelle Hintermänner. Das könnte ein bürokratisches Monster werden – das werden wir vermeiden!
Ferner haben wir die SUP-Richtlinie und — für die Aktiengesellschaften vor allem von Interesse — die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie zu erwarten. Diese Richtlinien müssen aber zunächst noch durch den Trilog in Europa. Beide Vorhaben hängen derzeit im Europaparlament, könnten sich aber ruckartig zum Abschluss bewegen.
Und es stellt sich ferner die Frage, ob wir eine Reform des Beschlussmängelrechts machen sollen, wie sie hier und da immer wieder gefordert wird? Dem Bericht des Rechtsausschusses zur Aktienrechtsnovelle ist der Wunsch, vielleicht nicht zwingend nach einer Totalreform, aber doch nach einer „Überprüfung” zu entnehmen. Ein Vorhaben, das sich allerdings leicht über den Herbst 2017 hinaus hinziehen könnte.”
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