Und wieder die beliebte Frage: Was macht eigentlich die Aktienrechtsnovelle? Sie wurde am 6.3.2015 im Bundesrat behandelt, der sich in seiner Stellungnahme mit guten Gründen gegen einen einheitlichen Stichtag für Inhaber- und Namensaktien drei Wochen vor der HV ausspricht. „Vielmehr sollte es dabei bleiben, dass die Aktionärseigenschaft anhand der Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung geprüft wird. Aus technischen Abwicklungsgründen ist dies meist auch der Bestand am Tag des Anmeldeschlusses, der in der Regel zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor der Hauptversammlung liegt.”
Neues zum Delisting: Der Bundesrat bittet, dass die wirtschaftlichen Interessen von Minderheitsaktionären von Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel an einer Börse zugelassen sind, im Falle eines Rückzuges der Gesellschaft von der Börse ausreichend geschützt werden. Wie die FAZ im Februar berichtete, ist dies auch der Plan der Regierung für das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Am kommenden Donnerstag (26.3.) ist im Deutschen Bundestag die erste Lesung angesetzt, dann die Überweisung an den Rechtsausschuss. Dort könnte es zu dem „Draufsatteln” einer Delisting-Regelung kommen.
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