Tag der Aktie; Kleinanleger

Heute ist der Tag der Aktie”, aus­ge­ru­fen von vier Online-Ban­ken. Ledig­lich 13 Pro­zent der Bevöl­ke­rung sind am Akti­en­markt enga­giert, so das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut, nur 7 Pro­zent der Erspar­nisse sind in Aktien inves­tiert. Die Erwar­tun­gen des DAI an die Poli­tik: Ver­bes­se­rung der öko­no­mi­schen All­ge­mein­bil­dung, bes­sere För­de­rung von Mit­ar­bei­ter­ak­tien, Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Wert­pa­pier- und Akti­en­be­ra­tung, attrak­ti­vere steu­er­li­che Rahmenbedingungen. 

Der Akti­en­markt (und nota­bene: das Akti­en­recht) ist dicht regu­liert, viel­leicht zu viel. Anders beim grauen Kapi­tal­markt” (sonst hieße der nicht so), aber das soll anders wer­den: Das Klein­an­le­ger­schutz­ge­setz” wird heute in einer öffent­li­chen Anhö­rung im Finanz­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges beraten. 

Ein Kommentar

  1. Prof. Dry­galla ver­weist in einem Bei­trag auf Legal Tri­bune dar­auf, dass der BGH seine Frosta Ent­schei­dung zum Delis­ting gerade auf eine empi­ri­sche Stu­die des DAI stützt. Nach die­ser Stu­die des DAI komme eine Bör­sen­rück­zug nur sel­ten vor und ein Kurs­rück­gang sei nach Ankün­dung des Delis­tings nicht zu ver­zeich­nen. Prof. Dry­galla ver­weist zu Recht dar­auf, dass die­ses auf die zum dama­li­gen Zeit­raum gül­tige Rechts­lage zurück zu füh­ren war, wel­che die Min­der­heits­ak­tio­näre im Fall des Delis­tings schützte. Abge­se­hen davon, dass man sich fragt, wie der BGH einer sol­chen Argu­men­ta­tion auf den Leim gehen konnte, fragt man sich, wie das DAI noch für sich in Anspruch neh­men kann, glaub­wür­dig Akti­en­kul­tur för­dern zu wollen.

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