CAT | Vorstandsvergütung
24
Vorstandsgehälter: bei 350 000 Euro abgeregelt?
von Ulrich Noack (Rechtspolitik, Vorstandsvergütung)
Die Linkspartei hat einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach § 87 AktG um folgenden Satz ergänzt werden soll:
>
„Die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn– und Gehaltsgruppe betragen.“
Dann wäre bei ca. 350 000 Euro im Jahr Schluss. Nach einer aktuellen Studie des DSW verdient ein Vorstandsmitglied einer DAX30-Gesellschaft ca 1,7 Mio Euro.
Die Linkspartei schreibt in der Begründung: “Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Novellierung nicht mit Kosten belastet.” Da hat sie die Steuerausfälle nicht gesehen, denn 1,7 Mio Bruttogehalt zahlt deutlich mehr Einkommensteuer. Und vor allem sind die Kosten einer Grenzsicherung (sagen wir: einer Mauer) nicht benannt. Eine solche Anlage wird man brauchen, um die Republikflucht in Besserverdienerländer zu verhindern … .
Keine Kommentare ·Aufsichtsrat und Vorstand sind Gutsverwalter, nicht Gutsherren. So wird der Vorsitzende Richter am BGH Dr. Tolksdorf anlässlich der Verkündung der Revisionsentscheidung in Sachen “Mannesmann-Prämien” zitiert. Das ist eine eingängige, eine populäre, eine verführerisch-gefährliche Formulierung. Wenn sich im Gefolge des BGH-Mannesmann-Strafurteils die Meinung verfestigen sollte, dass nachträgliche Zahlungen, die vorher nicht fest vereinbart wurden, strafrechtlich als Untreue gewertet werden, dann schadet dies eher den “Gutsherren” (Aktionären), weil die “Gutsverwaltung” nicht mehr flexibel genug ist, die richtigen Anreize zu setzen.
Keine Kommentare ·31
Große Koalition und das Unternehmensrecht
von Ulrich Noack (Rechtspolitik, Vorstandsvergütung)
Die FAZ berichtet heute: “Union und SPD wollen die Offenlegung von Managergehältern ausdehnen und noch stärker als bisher regulieren. In der Koalitionsvereinbarung sollen, wie in Berlin am Wochenende zu hören war, der Hauptversammlung der Gesellschaft mehr Befugnisse zugestanden werden. … Nach den Überlegungen der Arbeitsgruppe soll die Hauptversammlung künftig über die Höhe und Angemessenheit von Vorstandsvergütungen debattieren und beschließen dürfen. … Ferner diskutiert die Arbeitsgruppe Recht, ob und wie künftig die Außenhaftung des Managements (Vorstand und Aufsichtsrat) für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geregelt werden soll.”
Keine Kommentare ·BGH startet Überprüfung des Mannesmann-Urteils: Nachdem das LG Düsseldorf zwar die Aktienrechtswidrigkeit, aber nicht die Strafbarkeit der Angeklagten bejahte, wird von der Revisionsentscheidung eine Klärung des schwierigen Verhältnisses von aktienrechtlichen Vorstandspflichten (§ 93 Abs. 1 AktG) und strafrechtlicher Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 StGB) zu klären. Darüber hinaus wird das Unrechtsbewußtsein der Beteiligten bezweifelt. Über diese Rechtsfragen hinaus stellt sich auch die spannende praktische Frage, ob jetzt wieder erneut “wirtschaftlicher Druck” auf Aktienwissenschaftler ausgeübt wird (vgl. dazu schon den Beitrag vom 10. 2. 2004)
1
Kolumne im Betriebs-Berater 13⁄2004 zu Vorstandsvergütungen im Kreuzfeuer
von Ulrich Noack (Vorstandsvergütung)
Die Transparenz der Vorstandseinkommen werde die Hauptversammlungssaison 2004 dominieren, kündigt die Aktionärsvereinigung DSW an. Im Fokus stehen die seit den neunziger Jahren exorbitant gestiegenen Vorstandsbezüge. Die EU-Kommission bereitet den Rechtsakt einer Empfehlung zu Direktorengehältern vor. Sind die Millionenbezüge noch leistungsgerecht, oder handelt es sich um Selbstbedienung zu Lasten der Aktionäre?
zum Artikel hier
10
Lutter/Zöllner: Mannesmann-Zahlungen sind aktienrechtlich unzulässig gewesen
von Ulrich Noack (Vorstandsvergütung)
In einem Beitrag für die FAZ v. 10.2.2004 (S. 12) legen Marcus Lutter (Bonn) und Wolfgang Zöllner (Tübingen) dar, dass die Prämienzahlungen aus dem Vermögen der Mannesmann AG an den Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und an den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk nicht mit dem Aktienrecht vereinbar waren.
Joachim Jahn (FAZ) bemerkt, etliche Wissenschaftler wagten es derzeit nicht, zu Lasten des im Düsseldorfer Mannesmann-Prozeß mitangeklagten Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann Stellung zu nehmen. In einem Fall habe die Bank bereits Fördermittel gestrichen. — Darüber hätte man gern Näheres erfahren!
Auszug aus der Stellungnahme Lutter/Zöllner:
Keine Kommentare ·