Rückgang der Limited, Zunahme der UG (haftungsbeschränkt)

Einen Rück­gang der hier täti­gen Limi­ted und der­zeit beacht­li­che Grün­dungs­er­folge der UG mit fast 10 000 Grün­dun­gen in den letz­ten 6 Mona­ten kon­sta­tiert Nie­meier in der neuen (Online-)Ausgabe von Status:Recht (S. 165). Sehr skep­tisch und auch pau­schal spricht er von öko­no­misch unfun­dier­ten und von Früh­sterb­lich­keit bedroh­ten Gründungen”. 

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Aktiengesetz auf neuestem Stand

Das Akti­en­ge­setz wurde gegen Ende der Wahl­pe­ri­ode mehr­fach geän­dert. Die Ände­run­gen sind zum Teil schon in Kraft (Bil­MoG), zum Teil wer­den sie dem­nächst in Kraft tre­ten (ARUG, Vors­tAG, FGG-RG). Die Anwalts­kanz­lei White&Case hat ver­dienst­voll­er­weise diese Ände­run­gen ein­ge­ar­bei­tet und prä­sen­tiert eine kon­so­li­dierte Arbeits­fas­sung des (künf­ti­gen) Akti­en­ge­set­zes.…

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Programm der schwedischen EU-Präsidentschaft

Im zwei­ten Halb­jahr 2009 hat Schwe­den die EU-Prä­si­dent­schaft inne. Das kürz­lich vor­ge­stellte Pro­gramm ent­hält zwar einen bun­ten Strauß zeit­geis­ti­ger The­men („Kli­ma­schutz” …), aber im Unter­neh­mens­recht ist es ganz mager. Stich­worte wie cor­po­rate gover­nance” oder com­pany law” fin­den sich gar nicht. Zur Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft: kein Wort. Zu einer Richt­li­nie über die Sitz­ver­le­gung: keine Aus­sage. Aus EU-Krei­sen hört man übri­gens, dass die Arbei­ten an einem Richt­li­ni­en­vor­schlag unter einem neuen EU-Kom­mis­sar wie­der auf­ge­nom­men wer­den sollen.

Aus dem Pro­gramm (S. 31): Impro­ving the busi­ness cli­mate — One major task is to make day-to-day run­ning easier for com­pa­nies, ther­eby gua­ran­te­eing a long-term and com­pe­ti­tive busi­ness sec­tor. Bet­ter regu­la­tion and redu­ced admi­nis­tra­tive bur­dens, bet­ter access to fun­ding for small and

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Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (3)

Das Regie­rungs­pro­gramm 2009 – 2013″ von CDU/CSU ent­hält (wenn ich es nicht über­se­hen habe) keine Aus­sa­gen zum klas­si­schen Unter­neh­mens­recht.
Unter dem Titel Faire Regeln für inter­na­tio­nale Finanz­märkte und Welt­wirt­schaft” wer­den einige Vor­ha­ben genannt, die in ers­ter Linie inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Stan­dards der Regu­lie­rung und Über­wa­chung” betref­fen. Zur Rech­nungs­le­gung immer­hin dies: Wir stre­ben eine Über­ar­bei­tung der inter­na­tio­na­len Stan­dards zur Rech­nungs­le­gung an. Wir set­zen uns dafür ein, aus euro­päi­scher Tra­di­tion ein Modell zu ent­wi­ckeln, das sich vom bis­he­ri­gen anglo-ame­ri­ka­nisch gepräg­ten unter­schei­det. Das vom ehr­ba­ren Kauf­mann zu beach­tende Prin­zip der Vor­sicht und Vor­sorge muss Bewer­tungs­ma­xime sein.” Und was soll auf Finanz­in­ves­to­ren” zukom­men? Na klar, mehr Trans­pa­renz” … Ihre Geschäfts­lage …

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Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute Grund­sätze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung für den Bereich des Bun­des beschlos­sen. Damit soll die Trans­pa­renz bei Unter­neh­men mit mehr­heit­lich öffent­li­cher Betei­li­gung des Bun­des erhöht wer­den. Kern des Regel­werks ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex des Bun­des, der die Gedan­ken der Cor­po­rate Gover­nance auf die Beson­der­hei­ten öffent­li­cher Betei­li­gungs­un­ter­neh­men aus­rich­tet. Das BMJ erklärt dazu: Der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rich­tet sich ver­bind­lich an Unter­neh­men in pri­va­ter Rechts­form mit mehr­heit­li­cher Betei­li­gung des Bun­des. Dies sind über­wie­gend Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung. Des­halb ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rechts­form­über­grei­fend for­mu­liert und setzt andere Schwer­punkte als der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex.” Und auch dies: Cor­po­rate Gover­nance bedeu­tet wört­lich über­setzt Unter­neh­mens­re­gie­rung””. Dass man einen …

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Vollversammlung der Aktionäre ohne einen vom Teilnahmerecht Ausgeschlossenen (BGH)

So etwas kommt gerade in klei­nen bör­sen­fer­nen Akti­en­ge­sell­schaf­ten mit unter­neh­me­risch ver­an­lag­ten Per­so­nen gar nicht sel­ten vor: Ein Aktio­när hat neben sei­ner rele­van­ten Betei­li­gung an der AG (> 25%) auch noch eine GmbH am Lau­fen”, wes­halb er als Unter­neh­men” gilt. Und von der Vor­schrift des § 20 AktG hat er noch nie gehört. Die unter­las­sene Mit­tei­lung führt zum Rechts­ver­lust – was die übri­gen Aktio­näre im Streit­fall schon mal aus­nut­zen. In einem Fall, der kürz­lich dem BGH vor­lag, hat­ten die Mit­ak­tio­näre die Idee einer hand­streich­ar­ti­gen Abhal­tung einer Voll­ver­samm­lung an einem Sams­tag”. Die­ser Ter­min wurde gegen­über dem zur Mit­tei­lung ver­pflich­te­ten Aktio­när ver­heim­licht”.

Da auch das Recht auf Teil­nahme an der HV von dem Rechts­ver­lust …

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Gesetze, Entwürfe, Materialien zum Unternehmensrecht

Die Legis­la­tur­pe­ri­ode neigt sich dem Ende zu. Was ist (mit unter­neh­mens­recht­li­chem Bezug) ver­ab­schie­det wor­den, was wird dis­ku­tiert, was blieb auf der Stre­cke? Eine Über­sicht zeigt es. Sie kann u.a. nach Datum, Sta­tus, Typ und Titel geord­net wer­den. Ein Klick auf den Titel führt (soweit vor­han­den und zugäng­lich) zu den Mate­ria­lien des Geset­zes bzw. der Geset­zes­in­itia­tive. Und selbst­ver­ständ­lich ist auch an Europa” gedacht. …

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