TUG im BGBl.

Heute wurde das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie 2004/109/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 15. Dezem­ber 2004 zur Har­mo­ni­sie­rung der Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen in Bezug auf Infor­ma­tio­nen über Emit­ten­ten, deren Wert­pa­piere zum Han­del auf einem gere­gel­ten Markt zuge­las­sen sind, und zur Ände­rung der Richt­li­nie 2001/34/EG (Trans­pa­renz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz – TUG) im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det. Dazu hier. Es tritt am 20.1.2007 in Kraft; die Erleich­te­rung in § 30 WpÜG tritt schon mor­gen in Kraft. 

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