EHUG — Schlag gegen Interessen von Bürgern und Mittelstand?

Natür­lich kön­nen sich nicht alle mit dem Vor­schlag einer Vir­tua­li­sie­rung” des Bekannt­ma­chungs­we­sens durch das EHUG anfreun­den. Heise Online weiß (aus einer DPA-Mel­dung) zu berichten:

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) nannte den Ent­wurf einen Schlag gegen die Inter­es­sen von Bür­gern und Mit­tel­stand. Der Gesetz­ge­ber wolle das breit genutzte, pri­vat­wirt­schaft­li­che Sys­tem zu Guns­ten eines staat­li­chen Mono­pols auf­ge­ben, erklärte der BDZV. Denn spä­tes­tens Ende 2009 sol­len die Han­dels­re­gis­ter-Infor­ma­tio­nen nach den Plä­nen nur noch über die staat­li­che Inter­net-Platt­form erreich­bar sein. Not­wen­dig sei viel­mehr eine Ver­knüp­fung von gedruck­ter Infor­ma­tion und Online-Inhal­ten, wie sie bereits von vie­len Zei­tun­gen ange­bo­ten werde, for­dert der BDZV.

Die Argu­men­ta­tion mutet ein wenig hilf­los an. Denn schon bis­lang war der Bun­des­an­zei­ger (her­aus­ge­ge­ben vom BMJ) das …

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Regierungsentwurf eines EHUG

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute den Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels- und Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) beschlos­sen. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin erläu­tert: Alle wesent­li­chen offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­neh­mens­da­ten, wie Regis­ter­ein­tra­gun­gen oder Jah­res­ab­schlüsse wer­den künf­tig online abruf­bar sein. Anle­ger, Geschäfts­part­ner und Ver­brau­cher müs­sen sich die wesent­li­chen Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen künf­tig nicht mehr aus ver­schie­de­nen Daten­ban­ken zusam­men­su­chen, son­dern kön­nen sie ohne nen­nens­wer­ten Auf­wand gebün­delt über das Unter­neh­mens­re­gis­ter im Inter­net abru­fen. Für die Unter­neh­men ist auch die im Ent­wurf vor­ge­se­hene elek­tro­ni­sche Füh­rung der Han­dels­re­gis­ter von gro­ßer Bedeu­tung. Da die Unter­la­gen künf­tig elek­tro­nisch ein­ge­reicht wer­den, kön­nen Vor­gänge elek­tro­nisch bear­bei­tet wer­den und damit Ein­tra­gun­gen schnel­ler erfol­gen.”

Hin­ter­grund ist die geän­derte Publi­zi­täts­richt­li­nie der EG, die eine elek­tro­ni­sche Regis­ter­aus­kunft ab 2007 vor­schreibt. Deutsch­land hat hier eini­gen Nach­hol­be­darf. Der Gesetz­ent­wurf sieht

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EuGH: Beschränkung des deutschen Umwandlungsrechts auf inländische Vorgänge ist europarechtswidrig

Heute hat der EuGH ent­schie­den:

Die Arti­kel 43 EG und 48 EG ste­hen dem ent­ge­gen, dass in einem Mit­glied­staat die Ein­tra­gung einer Ver­schmel­zung durch Auf­lö­sung ohne Abwick­lung einer Gesell­schaft und durch Über­tra­gung ihres Ver­mö­gens als Gan­zes auf eine andere Gesell­schaft in das natio­nale Han­dels­re­gis­ter gene­rell ver­wei­gert wird, wenn eine der bei­den Gesell­schaf­ten ihren Sitz in einem ande­ren Mit­glied­staat hat, wäh­rend eine sol­che Ein­tra­gung, sofern bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, mög­lich ist, wenn beide an der Ver­schmel­zung betei­lig­ten Gesell­schaf­ten ihren Sitz im erst­ge­nann­ten Mit­glied­staat haben.

Sach­ver­halt: Die SEVIC Sys­tems AG mit Sitz in Neu­wied (Deutsch­land) klagt gegen einen Beschluss des Amts­ge­richts Neu­wied, mit dem ihr Antrag auf Ein­tra­gung ihrer Ver­schmel­zung mit der in Luxem­burg ansäs­si­gen Gesell­schaft Secu­rity Vision Con­cept SA in

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Arbeitskreis Kapital in Europa

Am gest­ri­gen Sams­tag hat der Arbeits­kreis Kapi­tal in Europa seine Bera­tun­gen abge­schlos­sen. Worum geht es? Um nichts weni­ger als die Frage, ob eine Kapi­tal­ge­sell­schaft bes­ser ohne ein gesetz­lich gere­gel­tes fes­tes Kapi­tal aus­kommt. Das mei­nen gewich­tige Stim­men aus Eng­land (Rick­ford-Bericht). Die EU-Kom­mis­sion will die Frage im kom­men­den Jahr in einer Stu­die klä­ren las­sen, um dann über eine Gene­ral­re­vi­sion bzw Abschaf­fung der 2. gesell­schafts­recht­li­chen Richt­li­nie von 1976 (RL) zu befinden. 

Die Frage nach dem Kapi­tal betrifft nur am Rande das Min­dest­ka­pi­tal, das vor Ein­tra­gung der Gesell­schaft auf­ge­bracht wer­den muss (für Akti­en­ge­sell­schaf­ten nach der 2. RL min­des­tens 25 000 €). Sie dreht sich um die (wei­tere) Kapi­tal­auf­brin­gung und vor allem um die Kapi­tal­erhal­tung und den nach kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­scher Vor­stel­lung damit ver­bun­de­nen …

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Verstehen Sie etwas vom Aktienrecht? (ergänzt 7.12.)

Das war die Ein­gangs­frage eines Jour­na­lis­ten der West­deut­schen Zei­tung vor­hin am Tele­fon. Ein vor­sich­ti­ges Ja mei­ner­seits (man weiß nie was jetzt kommt …). 

1. Frage: Die Stadt Düs­sel­dorf will ihre Aktien an der Düs­sel­dorf Stadt­werke AG an EnBW ver­äu­ßern, bis auf 25,1%, dies ein lokal­po­li­tisch umstrit­te­ner Vor­gang. Was bedeu­tet es, dass gut ein Vier­tel in der Hand der Stadt verbleibt? 

Antwort: 

  • Die Stadt kann Sat­zungs­än­de­run­gen blo­ckie­ren (§ 179 II 1 AktG). Auf Nach­frage: dazu gehört auch die Ver­le­gung des (Register)Sitzes der Gesell­schaft (§ 23 III Nr. 1 AktG). 
  • Gegen das Votum der Stadt gibt es kei­nen Beherr­schungs- und Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag (§§ 2911, 2932 AktG). 
  • Auch eine Auf­lö­sung der Gesell­schaft durch Beschluss der Haupt­ver­samm­lung kann ver­hin­dert wer­den (§
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Maschinelle Bürokratien — eine Auskunft aus dem (elektronischen) Handelsregister 12/2005

Fik­ti­ver Fall: Bei unse­rem Unter­neh­men ruft an ein Herr Mül­ler-Lüden­scheid, der sich als neuer Geschäfts­füh­rer unse­res gele­gent­li­chen Han­dels­part­ners, der XY-GmbH aus Dort­mund, vor­stellt. Er offe­riert ein durch­aus inter­es­san­tes, zeit­nah zu ent­schei­den­des Geschäft. Wir wol­len eine kurze Abfrage machen, ob Mül­ler-Lüden­scheid tat­säch­lich für die XY-GmbH spricht. — Ände­run­gen in den Per­so­nen der Geschäfts­füh­rer sind zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter anzu­mel­den (§ 39 GmbHG). — Sehr gut. Sehen wir also schnell mal nach, denn wir haben gehört, dass es elek­tro­nisch zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter (§ 9a HGB) mitt­ler­weile gibt: 

Wir star­ten im Inter­net mit www​.jus​tiz​.de, dem Jus­tiz­por­tal des Bun­des und der Län­der”. Zwei­ter Klick zu Online­dienste” (hät­ten Sie‚s gewusst?). Drit­ter Klick dort zu Aus­kunft aus den Handels‑, Vereins‑, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­tern”. …

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SE? SE!

Die deut­sche Euro­päi­sche (Aktien-)Gesellschaft kommt im Gro­ßen und Klei­nen in die Gänge. Die Alli­anz AG will sich bekannt­lich in diese Rechts­form umwan­deln. Und wenn eine der ganz gro­ßen DAX-30-Gesell­schaf­ten beginnt, dann wol­len die ande­ren auch. Man mun­kelt, dass als nächste die SAP AG dran sei (eine Bahn­fahrt kann kom­mu­ni­ka­tiv sein …). 

Aber auch im Klei­nen geht es los. In Düs­sel­dorf ist die Atrium Erste Euro­päi­sche VV SE in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wor­den, in Ber­lin die Go East Invest SE. Nicht so gut läuft es bei der Zoll Pool Hafen Ham­burg SE, die als erste SE in Deutsch­land schon im Novem­ber 2004 errich­tet wurde. Ihr wurde die Ein­tra­gung ver­wei­gert, weil sie kein mit­be­stim­mungs­recht­li­ches Betei­li­gungs­ver­fah­ren durch­ge­führt hat (LG Ham­burg ZIP 2005

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