Was war das im vergangenen Jahr für eine Bedenkenträgerei, als ein Aktionärsforum im elektronischen Bundesanzeiger eingerichtet werden sollte. Der Staat würde eine Plattform für Obstruktion organisieren helfen, im „Chat Room” kämen zu Lasten der Aktiengesellschaften die wüstesten Querulanten zu Wort, hieß es. Alles Unsinn. Das durch § 127a AktG und die dazugehörige Rechtsverordnung geschaffene Korsett lässt eine Binnenkommunikation der Aktionäre gar nicht zu. Lediglich aktienrechtliche „Aufforderungen” mit dem Hinweis auf eine eigene Internetseite sind dort erlaubt.
Nach fast 4 Monaten Aktionärsforum hat nur die DSW flächendeckend solche Aufforderungen zur Stimmrechtsvollmacht eingestellt, vereinzelt die SdK. Soweit ersichtlich gibt es nur einen Privataktionär, der von dem Forum Gebrauch gemacht hat: „Dr. Stefan Engelsberger bietet allen Aktionären ab 5…
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