TUG im BT verabschiedet: etliche Änderungen gegenüber RegE (update)

Das TUG wurde in der ver­gan­ge­nen Woche in drit­ter Bera­tung durch den Deut­schen Bun­des­tag in der Fas­sung des Finanz­aus­schus­ses beschlos­sen. Am 15.12.2006 wird das Gesetz im Bun­des­rat behan­delt, der noch einige Gegen­vor­stel­lun­gen hat. 

Gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vom Juni 2006 haben sich etli­che Ände­run­gen erge­ben: der Bilan­zeid ist unter Wis­sens­vor­be­halt abzu­ge­ben; die prü­fe­ri­sche Durch­sicht der Halb­jah­res­fi­nanz­be­richte ist frei­wil­lig; eine Prü­fung der Halb­jah­res­fi­nanz­be­richte durch die DPR wird nur anlass­be­zo­gen und auf Ver­lan­gen der BaFin, nicht stich­pro­ben­ar­tig durch­ge­führt; Quar­tals­fi­nanz­be­richte brau­chen einen Bilan­zeid nicht zu ent­hal­ten; der Zeit­raum, über den eine Zwi­schen­mit­tei­lung zu erstel­len ist, kann fle­xi­bel (1020 Wochen) gewählt wer­den. § 30 Abs. 1 WpÜG wird auf den sta­tus quo ante gesetzt.

Eine für die Haupt­ver­samm­lungs­pra­xis bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten gel­tende Erleich­te­rung ist: Die …

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Handelsregisterauskunft nach Personen — grau oder nicht grau

Nimmt man online in das Han­dels­re­gis­ter Ein­sicht, wird eine Such­maske auf dem Bild­schirm prä­sen­tiert, die im rech­ten Vier­tel von schlich­ter maus­grauer Farbe ist. Wer hier an eine Design­schwä­che denkt, liegt falsch. Die­ses Grau gibt es nur für die nach § 9 HGB Ein­sicht­neh­men­den. Intern ist das Feld mit einer Per­so­nen-Such­funk­tion belegt. So lässt sich schnell fest­stel­len, wer an wel­cher Gesell­schaft in wel­cher Funk­tion betei­ligt ist. Ins­be­son­dere die Wirt­schafts­staats­an­walt­schaft nutzt diese Aus­kunft, um Kri­mi­nel­len auf die Spur zu kom­men, die mit GmbH-Sta­fet­ten und ähn­li­chem agie­ren. Und das Finanz­amt nicht zu vergessen … 

Eine sol­che Funk­tio­na­li­tät wird es für den all­ge­mei­nen Ver­kehr auch nach dem neuen EHUG nicht geben. Das stimmt nach­denk­lich. Denn wenn man für zwei­fel­haft erach­te­ten Per­so­nen selbst auf die Spur kom­men könnte …

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EU-Kommissar McCreevy zur 14. RL und zur EPG

Char­lie McCreevy, EU-Kom­mis­sar für Bin­nen­markt und Dienst­leis­tun­gen, hat vor dem EP-Rechts­aus­schuss zu wich­ti­gen The­men des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts gespro­chen

Zur Sitz­ver­le­gungs-Richt­li­nie:

Firstly, we need to make sure that com­pa­nies can fully reap the bene­fits of the Inter­nal Mar­ket. Com­pa­nies should enjoy full mobi­lity wit­hin the EU – which is not the case today. For that rea­son, I have asked my ser­vices to start asses­sing the impact of a Direc­tive enab­ling com­pa­nies to move their regis­tered office from one Mem­ber State to ano­t­her. On that basis, I envi­sage sub­mit­ting a pro­po­sal for a 14th Com­pany Law Direc­tive next spring.” 

Zur Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft:

Secondly, many sta­ke­hol­ders expres­sed strong sup­port for a Sta­tute for the Euro­pean Pri­vate Com­pany. Your Com­mit­tee has just voted on a report

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Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht

Nach einer kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung im Juli 2006 in Düs­sel­dorf hat sich am 24.11.2006 der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht zu sei­ner Herbst­kon­fe­renz in Köln getrof­fen. Der AK EUR will die euro­päi­sche Norm­set­zung und die deut­sche Umset­zung im Bereich des Unter­neh­mens­rechts beglei­ten. Er wird wis­sen­schaft­lich fun­dierte Stel­lung­nah­men zu Rechts­ak­ten in Vor­be­rei­tung und zu Umset­zungs­maß­nah­men abgeben. 

Die The­men der Herbst­kon­fe­renz unter der Lei­tung von Prof. Dr. Gru­ne­wald und Prof. Dr. Henn­richs waren: (1) Grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung; (2) Kapi­tal­erhal­tung und Sol­venz­test. Es refe­rier­ten zum ers­ten Thema Prof. Dr. Mül­ler (Erfurt), PD Dr. Teich­mann (Hei­del­berg) und Prof. Dr. Veil (Ham­burg). Zum zwei­ten Thema gab es Berichte und Vor­träge von Michael Weiß (Heidelberg/​Brüssel), PD Dr. Arnold (Köln/​Erfurt), Prof. Dr. Dau­ner-Lieb (Köln) …

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Weitergabe von Mitteilungen über die Hauptversammlung durch Kreditinstitute

Wer ein Akti­en­de­pot beim Spar­kas­sen Bro­ker (ein Unter­neh­men der Spar­kas­sen-Finanz­gruppe) eröff­net, der bekommt fol­gende Schluss­erklä­rung zur Unter­zeich­nung präsentiert: 

Ich/​Wir nehme/​n zur Kennt­nis, dass Ein­la­dun­gen für inlän­di­sche Haupt­ver­samm­lun­gen durch die S Bro­ker AG&Co KG nur auf Anfor­de­rung ver­sen­det wer­den. Infor­ma­tio­nen zu anste­hen­den Haupt­ve­samm­lun­gen fin­den Sie unter www​.sbro​ker​.de.”

§ 128 Abs. 1 AktG bestimmt, das Kre­dit­in­sti­tut habe die Mit­tei­lun­gen nach § 125 Abs. 1 unver­züg­lich an die Aktio­näre wei­ter­zu­ge­ben.” Ob Wei­ter­gabe” auch (nur) das Ein­stel­len auf die Inter­net­seite der Bank ist (Pull-Sys­tem)? Mutig — dar­über kann man nach­den­ken. Die bis­lang ver­öf­fent­lichte Rechts­mei­nung geht davon aus, dass die Mit­tei­lung über die Ein­be­ru­fung einer Haupt­ver­samm­lung (HV) an den Kun­den zu über­sen­den ist (Push-Sys­tem), wofür es auch …

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Fahrplan für ein Private-Equity-Gesetz bekannt gegeben

Die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­tet heute auf eine kleine Anfrage der FDP-Frak­tion zur Pri­vate-Equity- und Venture-Capital-Branche. 

Die Aus­wir­kun­gen von Pri­vate-Equity-Trans­ak­tio­nen, vor allem die Frage, ob es in ein­zel­nen Fäl­len zu schäd­li­chen Fol­gen kom­men kann, werde zur­zeit in einem For­schungs­pro­jekt unter­sucht. Ergeb­nisse die­ses Gut­ach­tens der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen wür­den in das geplante Pri­vate-Equity-Gesetz ein­flie­ßen. Anfang Dezem­ber werde im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium eine Pro­jekt­ar­beits­gruppe ein­ge­setzt, die zunächst die Eck­punkte eines sol­ches Geset­zes erar­bei­ten soll. Anschlie­ßend werde ein Refe­ren­ten­ent­wurf erar­bei­tet, der bis Mitte 2007 in das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren ein­ge­bracht wer­den soll. Das Gesetz soll zeit­gleich mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. 

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