Das TUG wurde in der vergangenen Woche in dritter Beratung durch den Deutschen Bundestag in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Am 15.12.2006 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt, der noch einige Gegenvorstellungen hat.
Gegenüber dem Regierungsentwurf vom Juni 2006 haben sich etliche Änderungen ergeben: der Bilanzeid ist unter Wissensvorbehalt abzugeben; die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist freiwillig; eine Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die DPR wird nur anlassbezogen und auf Verlangen der BaFin, nicht stichprobenartig durchgeführt; Quartalsfinanzberichte brauchen einen Bilanzeid nicht zu enthalten; der Zeitraum, über den eine Zwischenmitteilung zu erstellen ist, kann flexibel (10−20 Wochen) gewählt werden. § 30 Abs. 1 WpÜG wird auf den status quo ante gesetzt.
Eine für die Hauptversammlungspraxis börsennotierter Gesellschaften geltende Erleichterung ist: Die …
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