Ein im elektronischen Bundesanzeiger v. 21.5.2007 veröffentlichter Vergleich im Gerling-Verfahren hat die Zahlung von 11 118 385 € zum Gegenstand. Es klagten 39 Personen gegen einen Beschluss der Hauptversammlung vom 20.9.2006. Die Klagen wurden am 18.4.2007 zurückgenommen. Als „Kostenerstattung” werden von der Gesellschaft je Klage gezahlt 210 075, 80 € (niedriger Vergleichswert) bzw. (praktisch relevanter höherer Vergleichswert) 278 325,80 € netto.
So deutlich steht es freilich nicht im Text des Vergleichs, sondern dies:
- Die Beklagte leistet an die Kläger Zahlungen in Höhe der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger nach Maßgabe des RVG und der ZPO und der folgenden Streitwertberechnung (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer,