Über die Praxis der Mitbestimmung der in Deutschland registrierten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) berichten Köstler und Werner in einem Beitrag für „Mitbestimmung” (Magazin der Hans-Böckler-Stiftung).
Danach ist zwischen zwei SE-Arten zu unterscheiden. Auf der einen Seite die Vorrats-SE (90), auf der anderen die operativ tätigen „normalen” SE (16). Von denen gibt es aber auch zwei Gestaltungen: kleinere familiendominierte SE und Großunternehmen-SE. Das wirkt sich offenbar auf die Leitungsstruktur bzw. Mitbestimmungsvereinbarungen aus.
„Acht der 16 normalen SEs, die ihren Sitz in Deutschland haben, nutzen die SE-Gründung für einen Wechsel ihres Leitungsgremiums — hin zu einem einzigen Board mit geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Verwaltungsräten. Diese Option bevorzugten die Unternehmensleitungen von Conrad SE, Donata …
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