Siehe dazu die gestrige „Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin”. Zutreffend wird dort für die „Alt-Geschäftsführer” festgestellt: „Ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung (ist) nicht aufgehoben, da sie es regelmäßig versäumten, fristgerecht Insolvenzanträge beim zuständigen Amtsgericht nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.”
Ein Forum über Firmenbestatter> hat Rechtsanwalt Hänsch aus Dresden eingerichtet, der sich auch auf seinem Blog verschiedentlich mit der Branche beschäftigt hat. Er berichtet, dass Juricon-Geschäftsführer Lang in Untersuchungshaft genommen sei.
Die Bundesregierung gibt als ein Ziel der GmbHG-Reform (MoMiG) an: >
„Missbräuche durch sogenannte „Firmenbestatter”, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation zu entziehen suchen, …
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