Die SPD-Arbeitsgruppe zum Thema „Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen” beherrscht gegenwärtig die Schlagzeilen. Im medialen Vordergrund steht zwar der steuerrechtliche Vorschlag hinsichtlich des nur hälftigen Betriebsausgabenabzugs > 1 Mio. €, doch auch die erwogenen — aktienrechtlichen Änderungen sollten nicht unbeachtet bleiben.
- Ergänzung von § 107 Abs. 3 AktG durch die Aufnahme der Entscheidung über Vorstandsvergütungen in den Katalog der nicht vom AR-Plenum an besondere Ausschüsse delegierbaren Entscheidungen
- Ergänzung von § 116 AktG durch eine Formulierung, die die Haftungsfolgen für AR-Mitglieder bei Missachtung des Angemessenheitsgebots des § 87 AktG verdeutlicht
- Änderung von § 193 AktG mit dem Ziel einer Ausweitung der Ausübungsfrist für Aktienoptionen von bisher 2 auf künftig 3 Jahre
- Ergänzung von § 87 Abs. 1 AktG durch weitere Kriterien,