KapMuG und mehr: erläutert

Durch den Tele­kom-Pro­zess steht es für eine Zeit­lang im juris­ti­schen Schein­wer­fer­licht: das Kap­MuG. Unbe­scha­det der oft schlag­zei­len­träch­ti­gen Gegen­stände der Mus­ter­fest­stel­lungs­an­träge” ist der Umgang mit dem Kapi­tal­an­le­ger-Mus­ter­ver­fah­rens­ge­setz eine aus­ge­spro­chene Spe­zia­lis­ten­an­ge­le­gen­heit. Da trifft es sich gut, dass in die­sen Tagen in der Reihe Köl­ner Kom­men­tare zum Unter­neh­mens- und Gesell­schafts­recht ein neues Erläu­te­rungs­werk erscheint.
Der (von Prof. Dr. Burk­hard Hess / Dr. Fabian Reuschle / Prof. Dr. Bruno Rim­mels­pa­cher her­aus­ge­ge­bene) Kom­men­tar behan­delt nicht nur die 20 Para­gra­fen des Kap­MuG, son­dern ent­hält auch einen zwei­ten Teil, der die Anspruchs­grund­la­gen erläu­tert: Pro­spekt­haf­tung (einschl. bür­ger­lich­recht­li­cher Pro­spekt­haf­tung); Sons­tige Infor­ma­ti­ons­haf­tung: §§ 331 HGB, 400 AktG, 15 WpHG, 11 Abs. 1, 12, 31 WpÜG.…

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Geschäftsführer kalkuliert Auftrag falsch

Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH kal­ku­liert einen Auf­trag falsch (16 Mio. statt 32 Mio.). Haf­tung gem. § 43 II GmbHG? Siehe dazu BGH Beschluss v. 18.2.2008, II ZR 62/07. Der Geschäfts­füh­rer muss (ent­spre­chend § 93 II 2 AktG) dar­le­gen und bewei­sen, dass der Preis nicht für ihn erkenn­bar zu nied­rig kal­ku­liert wor­den ist, also keine Pflicht­ver­let­zung vor­liegt. Dage­gen muss nach all­ge­mei­nen Grund­sät­zen die Gesell­schaft dar­le­gen und bewei­sen, dass ihr ein Scha­den ent­stan­den ist. Das sind die feh­len­den 16 Mio. (posi­ti­ves Inter­esse) nur auf den ers­ten Blick. Denn der Ver­trag wäre zum dop­pel­ten Preis wohl nicht geschlos­sen wor­den. Dann bleibt das nega­tive Inter­esse. Die GmbH kann ver­lan­gen, so gestellt zu wer­den, wie sie …

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Anfechtungsklage in der Diskussion

Das Heft Nr. 6/2008 der Akti­en­ge­sell­schaft” ist mit drei Bei­trä­gen ganz der akti­en­recht­li­chen Anfech­tungs­klage gewid­met. Die Dis­kus­sion geht also inten­siv wei­ter (s. auch hier). Man darf gespannt sein, ob und wie die Gesetz­ge­bung dem­nächst das Pro­blem – wie ange­kün­digt – wie­der aufgreift.

Ein sehr lesens­wer­ter Auf­satz von J. Vet­ter endet mit fol­gen­den The­sen (Aus­zug, Her­vor­he­bun­gen von mir):

  • Die der­zei­tige durch das Akti­en­recht erlaubte Anfech­tungs­pra­xis hat nicht nur für die betrof­fe­nen Unter­neh­men und die Mehr­heit der nicht kla­gen­den Aktio­näre, son­dern auch für die Volks­wirt­schaft ins­ge­samt ganz erheb­li­che nach­tei­lige Fol­gen. Ins­be­son­dere wer­den deut­schen Unter­neh­men Unter­neh­mens­ak­qui­si­tio­nen gegen Bezah­lung in Aktien nur in sehr ein­ge­schränk­tem Umfang ermög­licht. Bei grenz­über­schrei­ten­den Zusam­men­schlüs­sen schafft das deut­sche Recht Anreize, den Sitz der
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Online-Handelsregister sind nichts für das Grundbuchamt

Eine GmbH will ein Grund­stück erwer­ben. Doch das Grund­buch­amt weist den Ein­tra­gungs­an­trag zurück. Denn es fehle ein Zeug­nis des Gerichts” 32 GBO), wer der Geschäfts­füh­rer sei. Aber das kann das Grund­buch­amt doch durch einen raschen Blick in das online zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter feststellen?

Nein, braucht es nicht, sagt das OLG Hamm. Sol­che Kennt­nisse aus ent­spre­chen­den Inter­net­sei­ten” zu ermit­teln sei nicht zuzu­mu­ten. Das sol­len schön die Notare machen 21 BNotO), deren Auf­gabe es sei, aus den u.U. umfang­reich ange­bo­te­nen Daten die für den Nach­weis der Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung erfor­der­li­chen Tat­sa­chen mit Hilfe der Regis­ter­un­ter­la­gen zu erhe­ben, hier­aus die recht­li­chen Schluss­fol­ge­run­gen zu tref­fen und das Ergeb­nis in einer den Erfor­der­nis­ses des Grund­buch­ver­kehrs ent­spre­chen­den Weise nie­der­zu­le­gen und …

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Kampf der Minderheiten“ bei VW

LUnter der Min­der­heit stellt man sich nor­ma­ler­weise eine Betei­li­gung im eher ein­stel­li­gen Pro­zent­be­reich vor. Über­springt sie die 5%-Hürde, dann kann es eine Ein­be­ru­fung auf Ver­lan­gen einer Min­der­heit” (amt­li­che Über­schrift des § 122 AktG) und eine Ergän­zung der Tages­ord­nung geben. Diese Norm nüt­zen zur­zeit die bei­den Groß­ak­tio­näre der VW-AG für ihre unter­schied­li­chen Vor­stel­lun­gen über eine Sat­zungs­klau­sel: siehe den elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger vom 20.3.2008.

§ 26 der Sat­zung der VW-AG legt (ebenso wie § 4 Abs. 3 VW-Gesetz) fest, dass eine Mehr­heit von mehr als vier Fünf­tel” für Sat­zungs­än­de­run­gen etc. erfor­der­lich. Die Por­sche Hol­ding SE will die Klau­sel strei­chen, die Han­no­ver­sche Betei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH (Land Nie­der­sach­sen) will sie bei­be­hal­ten. Dies

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss 1 Million Euro Schadensersatz zahlen

In der Bilanz einer GmbH waren Patente” mit 2,2 Mio. € akti­viert (12% der Bilanz­summe). In Wirk­lich­keit sind es nur von einer Schwes­ter­ge­sell­schaft erwor­bene Patent­an­mel­dun­gen. Das hätte der Abschluss­prü­fer aus dem Patent”-Kaufvertrag und mit einer nur wenige Minu­ten dau­ern­den Online­recher­che erken­nen kön­nen. Das LG Mün­chen I hat ges­tern eine der gro­ßen Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaf­ten wegen eines Falsch­te­stats zu einer Scha­dens­er­satz­zah­lung in Höhe von einer Mil­lion Euro ver­ur­teilt.” (Pres­se­mit­tei­lung).…

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