Ist die große Aktiengesellschaft eine Bundesbehörde?

Natür­lich (noch) nicht. Doch wird die große AG wie eine Behörde behan­delt, wenn es um die Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit” geht. Der Staat ver­langt künf­tig einen 30%-Geschlechterproporz sowohl in sei­ner Ver­wal­tung als auch im Auf­sichts­rat einer (bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten) Akti­en­ge­sell­schaft. Das ist die Grund­aus­sage des Refe­ren­ten­ent­wurfs eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst”. Diese Gleich­set­zung von öffent­li­chem Dienst und Pri­vat­wirt­schaft ist ver­fehlt. Der Staat mag für sei­nen Bereich ein Bun­des­gleich­stel­lungs­ge­setz” ver­ab­schie­den (Art. 2 des RefE), aber das­selbe für eine pri­vate Unter­neh­mung zu ver­lan­gen bedeu­tet: es wie ein staat­li­ches zu behan­deln, also inso­weit zu ver­staat­li­chen. Wenn ein pri­va­ter Inves­tor eine Ver­mö­gens­ver­wal­tung sucht, so …

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TTIP-Schiedsverfahren: Bundestag könnte Bundesrichter zu Schiedsrichtern wählen!

Gast­bei­trag von Prof. Dr. Heri­bert Hirte (MdB):

In der öffent­li­chen Dis­kus­sion um das euro­pä­isch-ame­ri­ka­ni­sche Frei­han­dels­ab­kom­men TTIP (aber auch andere) stößt die beab­sich­tigte Zuwei­sung etwai­ger Strei­tig­kei­ten an Schieds­ge­richte, das soge­nannte Inves­tor-Staat-Schieds­ver­fah­ren”, auf beson­dere Kritik. 

Zunächst ein­mal ist dies gerade in Deutsch­land beson­ders gut ver­ständ­lich: Denn das Ver­trauen der Deut­schen in ihre Jus­tiz ist groß, und ebenso groß ist — jeden­falls bei vie­len Bür­gern — das Ver­trauen dar­auf, dass der Staat eine Auf­gabe bes­ser bewäl­ti­gen kann als Pri­vate. Gleich­zei­tig han­delt es sich aber bei den aus Frei­han­dels­ab­kom­men fol­gen­den Streit­ver­fah­ren um kom­plexe (und zudem sehr umfang­rei­che) wirt­schafts­recht­li­che Strei­tig­kei­ten auf höchs­tem Niveau — und zudem mit grenz­über­schrei­ten­dem Bezug. Wirt­schafts­recht­li­che und ins­be­son­dere wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­che Kennt­nisse gehö­ren aber (lei­der) nicht zum Stan­dard­re­per­toire vie­ler deut­scher Rich­ter, und …

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Organhaftung: Beschlüsse des 70.DJT

Die wirt­schafts­recht­li­che Abtei­lung des 70. DJT zur Organ­haf­tung hat sich u.a. für fol­gende Geset­zes­än­de­run­gen aus­ge­spro­chen:

  • Die Sat­zung soll die akti­en­recht­li­che Innen­haf­tung der Organ­mit­glie­der begren­zen können. 
  • Es sollte klar­ge­stellt wer­den, dass ein Vor­stands­mit­glied grund­sätz­lich auf die ord­nungs­ge­mäße Wahr­neh­mung der Res­sort­ver­ant­wort­lich­keit eines ande­ren Vor­stands­mit­glieds ver­trauen darf. 
  • Die Beweis­last­re­gel des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG sollte gestri­chen wer­den. Der Anwen­dungs­be­reich der Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest auf amtie­rende Organ­mit­glie­der begrenzt wer­den. Die Beweis­last­re­gel sollte zumin­dest um ein Recht des aus­ge­schie­de­nen Organ­mit­glieds auf Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen ergänzt werden. 
  • Die Drei­jah­res­frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG sollte ersatz­los entfallen. 
  • Es sollte die zehn­jäh­rige Ver­jäh­rungs­frist der § 93 Abs. 6 AktG abge­schafft werden. 
  • Der Gesetz­ge­ber sollte regeln, dass der Auf­sichts­rat über die Mög­lich­keit ver­fügt, der
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Geschlechterquote im Aufsichtsrat: Referentenentwurf vorgelegt

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend und das Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz haben den lange erwar­te­ten Refe­ren­ten­ent­wurf jetzt vor­ge­legt (soll bis­lang hei­ßen: den inter­es­sier­ten Krei­sen” zur Stel­lung­nahme bis zum 7.10.2014 zuge­lei­tet): Entwurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst.

Als neuer § 96 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen:

Bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten, für die das Mit­be­stim­mungs­ge­setz (…) gilt, setzt sich der Auf­sichts­rat zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Frauen und zu min­des­tens 30 Pro­zent aus Män­nern zusam­men. Der Min­dest­an­teil ist auf der Seite der Aktio­näre und der Arbeit­neh­mer geson­dert zu erfül­len. Es ist zur nächs­ten vol­len Per­so­nen­zahl auf­zu­run­den. …

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Kölner Kommentar zum AktG: §§ 146 – 149 erläutert

In die­ser Woche dis­ku­tiert der 70. Deut­sche Juris­ten­tag u.a. über die Reform der Organ­haf­tung? – Mate­ri­el­les Haf­tungs­recht und seine Durch­set­zung in pri­va­ten und öffent­li­chen Unter­neh­men. Durch­set­zung ist das Stich­wort: Die Gel­tend­ma­chung von Ersatz­an­sprü­chen nach einem Beschluss der Haupt­ver­samm­lung (§ 147 AktG) und die Kla­ge­mög­lich­keit einer Aktio­närs­min­der­heit (§ 148 AktG) spie­len dabei eine Rolle. Da trifft es sich gut, dass soeben eine umfäng­li­che Erläu­te­rung die­ser Bestim­mun­gen erschie­nen ist. Für den Köl­ner Kom­men­tar zum AktG behan­deln die Rechts­an­wälte Prof. Dr. Jochen Vet­ter (Mün­chen) und Dr. Oli­ver Rieckers (Düs­sel­dorf) auf 562 Sei­ten die §§ 146 – 149 AktG.…

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EU-Konsultation zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen

Die EU-Kom­mis­sion (GD Bin­nen­markt) hat heute eine Kon­sul­ta­tion zu grenz­über­schrei­ten­den Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen gestar­tet. Bis zum 1.12.2014 besteht Gele­gen­heit, einen Online-Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len. Nach der Anhö­rung im Jahr 2012 und einer Stu­die (2013) über die inter­na­tio­nale Ver­schmel­zungs­richt­li­nie (RL 2005/56/EG) dürfte die Kon­sul­ta­tion den Schluss­punkt einer inten­si­ven Vor­be­rei­tung bil­den. Es geht um die Reform der Richt­li­nie aus dem Jahr 2005 und evtl. um eine neue Richt­li­nie, die eine grenz­über­schrei­tende Spal­tung erleichtert. …

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