- Die SUP-Richtlinie (Kompromisstext der Präsidentschaft) ist im Rat für Wettbewerbsfähigkeit gebilligt worden — gegen die Stimmen Deutschlands, Spaniens, Belgiens, Schwedens und Österreichs. Nun geht es in den Trilog mit dem Europäischen Parlament.
- Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Es sind umfängliche Erweiterungen insbesondere im WpHG vorgesehen.
Jahr: 2015
Festschrift für Bruno Kübler
Notiert sei eine Festschrift mit vorwiegend insolvenzrechtlichen Beiträgen. Sie ist dem Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Verleger Bruno M. Kübler zum 70 Geburtstag gewidmet. Interessanterweise hebt das Vorwort hervor, dass er „zu der seltenen Spezies Insolvenzverwalter gehört, die unternehmerisches Denken mit scharfsinniger juristischer Analyse verbinden können” – da können sich manche bedanken, denen nur das eine oder das andere zugetraut wird.
Die Beiträge der FS stammen von Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Richtern, Ministerialbeamten und Professoren. Zahlreiche Aufsätze haben einen direkten Bezug zum Unternehmensrecht.
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WeiterlesenWarum kein 5er-Aufsichtsrat?
Warum kann der Aufsichtsrat einer (nicht mitbestimmten) Aktiengesellschaft nicht aus 5 oder 7 oder 13 Personen bestehen? Die positivistische Antwort verweist auf § 95 I 3 AktG: „Die Zahl muss durch drei teilbar sein.” (Ebenso bei der SE: § 17 I 3 SEAG). Danach muss man sich in der Praxis richten, das ist klar. Aber man wird doch fragen: Warum ist das so? Wo liegt der Sinn der zwingenden Dreiteilbarkeitsregel? Die Antwort lautet: es gibt keinen.
Die Teilbarkeit durch drei blieb vor über 20 Jahren stehen, als das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts die Drittelmitbestimmung auf bereits bestehende Gesellschaften (dazu BVerfG v. 9.1.2014) sowie auf neue Gesellschaften …
WeiterlesenVor einem halben Jahrhundert: AktG verabschiedet
Heute vor 50 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig (!) das Aktiengesetz. Es wurde am 6.9.1965 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1.1.1966 in Kraft. Das AktG 1965 löste das AktG 1937 ab und wurde jahrelang intensiv vorbereitet. Seither wurde das AktG durch 75 Gesetze an zahlreichen Stellen geändert, zuletzt am 24.4.2015 (Quotengesetz).
Der Abgeordnete Dr. Wilhelmi bemerkte in der dritten Lesung: „Es ist Aufgabe eines Gesetzgebers, Weichen für ein Menschenalter zu stellen. Wir hoffen, daß unsere Gesetze so lange wirksam bleiben, wenn sie modern und gut gestaltet werden. Ich glaube, im ganzen kann man das über dieses Aktienrecht sagen.”
Völlig neu im AktG 65…
WeiterlesenWie geht es eigentlich … der Aktionärsrechte-Richtlinie?
Gemeint ist mit der Frage das EU-Vorhaben, die Aktionärsrechte-Richtlinie (2007) zu überarbeiten und fortzuschreiben. Im April 2014 wurde von der EU-Kommission dazu ein Entwurf präsentiert. Seither wurde hinter den Kulissen viel verhandelt. Die Lage ist derzeit wie folgt: Am 25. März 2015 haben sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat auf einen revidierten Text verständigt, am 7. Mai 2015 hat sich der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament mit dem Gegenstand befasst. Der Vorschlag an das Europäische Parlament, das sich am 9. Juni 2015 in erster Lesung damit befassen wird, ist hier zu finden. Informelle Trilog-Verhandlungen sollen jetzt aufgenommen werden.
In der Sache steht zur Verhandlung, ob die Hauptversammlung beratend (so der Rat) oder bindend …
WeiterlesenBundestag gegen die SUP
Der Deutsche Bundestag hat am 7.5.2015 einstimmig (bei Enthaltung einer Fraktion) eine Entschließung angenommen (s. Art. 23 Abs. 3 GG), wonach die Societas Unius Personae eine persona non grata ist.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
„1. den vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter abzulehnen, sofern die unter italienischer und lettischer Ratspräsidentschaft erreichten Verbesserungen des Richtlinienvorschlags hinsichtlich der Online-Registrierung und des Eingriffs in das nationale GmbH-Recht nicht mindestens beibehalten und ein Verbot der Sitzaufspaltung nicht erreicht werden können (wesentliche Belange im Sinne des § 8 Abs. 4 EuZBBG),
2. darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein neuer Vorschlag vorgelegt und verabschiedet …
WeiterlesenZur Delisting-Regelung
Die gestrige Anhörung im BT-Rechtsausschuss vermittelte den Eindruck, dass das Delisting zwar geregelt gehört, aber angesichts der Komplexität nicht in letzter Minute noch im Rahmen der Aktienrechtsnovelle. Diese Novelle soll nach fast fünfjähriger Reifezeit (dazu Seibert, FS Bruno Kübler, 2015, S. 665 ff) bis zur Sommerpause endlich verabschiedet werden.
Für das Delisting wird eine kapitalmarktrechtliche oder aktiengesetzliche Regelung erwogen. Eine Abfindung für Aktionäre, die auf die Handelbarkeit ihrer Aktien vertraut haben, soll es wohl geben. Sie erhalten die Option, ihre Aktien anzudienen. Wem? Der Gesellschaft, soweit zulässig, oder dem Großaktionär, der ggf. dafür einsteht (s. § 327b III AktG). Umstritten bleibt die Bemessung dieser Abfindung. Soll man sich eher an § 31 WpÜG orientieren (gewichteter Börsenkurs, so …
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