Heute ist der „Tag der Aktie”, ausgerufen von vier Online-Banken. Lediglich 13 Prozent der Bevölkerung sind am Aktienmarkt engagiert, so das Deutsche Aktieninstitut, nur 7 Prozent der Ersparnisse sind in Aktien investiert. Die Erwartungen des DAI an die Politik: Verbesserung der ökonomischen Allgemeinbildung, bessere Förderung von Mitarbeiteraktien, Entbürokratisierung der Wertpapier- und Aktienberatung, attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen.
Der Aktienmarkt (und notabene: das Aktienrecht) ist dicht reguliert, vielleicht zu viel. Anders beim „grauen Kapitalmarkt” (sonst hieße der nicht so), aber das soll anders werden: Das „Kleinanlegerschutzgesetz” wird heute in einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten.
Prof. Drygalla verweist in einem Beitrag auf Legal Tribune darauf, dass der BGH seine Frosta Entscheidung zum Delisting gerade auf eine empirische Studie des DAI stützt. Nach dieser Studie des DAI komme eine Börsenrückzug nur selten vor und ein Kursrückgang sei nach Ankündung des Delistings nicht zu verzeichnen. Prof. Drygalla verweist zu Recht darauf, dass dieses auf die zum damaligen Zeitraum gültige Rechtslage zurück zu führen war, welche die Minderheitsaktionäre im Fall des Delistings schützte. Abgesehen davon, dass man sich fragt, wie der BGH einer solchen Argumentation auf den Leim gehen konnte, fragt man sich, wie das DAI noch für sich in Anspruch nehmen kann, glaubwürdig Aktienkultur fördern zu wollen.