Ein White Paper des HV-Dienstleisters Computershare behandelt den internationalen Stand der virtuellen und hybriden Aktionärstreffen. In Deutschland muss eine Präsenz-HV stattfinden, optional kann eine Online-Zuschaltung erfolgen (§ 118 I 2 AktG) — also hybrid. Andere Länder (z.B. England, Kanada, Spanien, Dänemark, z.T. USA) ermöglichen eine vollständig digital organisierte Beschlussfassung der Aktionäre — das mag man „virtuell” nennen. Das White Paper macht konkrete Vorschläge, wie ein solches „virtual meeting” zu organisieren ist. Im Übrigen darf man die EU-Kommissionsinitiative zur Digitalisierung des Unternehmensrechts, die Anfang 2018 kommen soll, auch mit Blick auf den HV-Prozess mit Spannung erwarten.
Schreiben Sie einen Kommentar