Heute wurde in Berlin eine gemeinsame „Informationsschrift” des BDI und der Anwaltskanzlei HengelerMueller vorgelegt über „Die GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen — Modernisierungsbedarf im Recht der GmbH”. Eine erste Durchsicht ergibt: eine wohlabgewogene inhaltsreiche Stellungnahme, die mit dem Fazit schließt:
„Die gegenwärtige Kritik an der Rechtsform der GmbH richtet sich vor allem gegen die Schwerfälligkeit der Gründung und das Erfordernis des Mindeststammkapitals. Das Ausweichen deutscher Unternehmen auf ausländische Rechtsformen wird – zu Recht oder zu Unrecht – mit der Möglichkeit einer zügigen und billigen Gründung solcher Gesellschaften begründet. Die Gründung einer GmbH könnte, wie oben zu II dargelegt, vereinfacht und beschleunigt werden. Die Beibehaltung oder Aufgabe des Mindeststammkapitals und des damit beabsichtigten Gläubigerschutzes (oben III) sollte zusammen mit einer grundsätzlichen Verbesserung des Gläubigerschutzes (oben IV) und einer Neugestaltung des Kapitalersatzes (oben V) erörtert werden. Diese Bereiche sind eng miteinander verzahnt. Allerdings sind die Überlegungen zu einer Verbesserung des Gläubigerschutzes und einer Neugestaltung des Kapitalersatzes unabhängig davon, ob das Erfordernis des Mindeststammkapitals beibehalten oder aufgegeben wird. Bei einer Beibehaltung des Mindeststammkapitals würde sich eine Reform der anderen Bereiche nicht im Geringsten erübrigen. Dem Mißbrauch der Rechtsform („Bestattung“) könnte durch verschiedene einzelne Maßnahmen (oben VI), insbesondere durch eine gesteigerte Transparenz der Anteilsinhaber (oben VII) begegnet werden. Ob das Erfordernis der notariellen Beurkundung (oben VIII) beibehalten werden sollte, ist angesichts der insoweit traditionell verfestigten Strukturen besonders zu prüfen. Eine weitere Entrümpelung des GmbH-Gesetzes (oben IX) wäre sicher erwägenswert.”
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