Der EuGH hat heute erwartungsgemäß festgestellt, dass das VW-Gesetz gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 56 EG) verstößt. Spätestens nach Aufhebung des Gesetzes kann und will Porsche wirklich die vollen (> 30%) der Stimmrechte ausüben und ist nicht mehr bei 20% eingefroren. Danach erst „hält” mE Porsche die Stimmrechte iSv § 29 Abs. 2 WpÜG. Damit ist dann die Kontrolle über die Zielgesellschaft VW AG erlangt und ein Pflichtangebot zu machen. Freilich zu den Durchschnittspreisen der letzten drei Monate (§ 5 WpÜG-AngVO iVm § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG). Dies sind zurzeit ca 146 Euro.
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