VW-Gesetz fällt, Porsche tatsächlich > 30%: Pflichtangebot?

Der EuGH hat heute erwar­tungs­ge­mäß fest­ge­stellt, dass das VW-Gesetz gegen die Frei­heit des Kapi­tal­ver­kehrs (Art. 56 EG) ver­stößt. Spä­tes­tens nach Auf­he­bung des Geset­zes kann und will Por­sche wirk­lich die vol­len (> 30%) der Stimm­rechte aus­üben und ist nicht mehr bei 20% ein­ge­fro­ren. Danach erst hält” mE Por­sche die Stimm­rechte iSv § 29 Abs. 2 WpÜG. Damit ist dann die Kon­trolle über die Ziel­ge­sell­schaft VW AG erlangt und ein Pflicht­an­ge­bot zu machen. Frei­lich zu den Durch­schnitts­prei­sen der letz­ten drei Monate 5 WpÜG-AngVO iVm § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG). Dies sind zur­zeit ca 146 Euro

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