BMJ prüft Maßnahmen gegen räuberische Aktionäre”

Auf der 6. Kon­fe­renz zum Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex ging die Bun­des­mi­nis­te­rin für Jus­tiz auf die Pro­ble­ma­tik erpres­se­ri­scher Anfech­tungs­kla­gen gegen Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung ein und kün­digte die Über­prü­fung der ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen an. 

 

In der Dis­kus­sion (Video — s. ab Min. 24.30) wurde diese Frage behan­delt; dort ergriff auch der Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht im BMJ das Wort.

 

Joa­chim Jahn berich­tet dar­über in der heu­ti­gen FAZ:

 

Die Res­sort­che­fin beob­achte mit Sorge die wach­sende Szene kla­ge­freu­di­ger Klein­ak­tio­näre, denen es nicht ums große Ganze geht“. Ihr im Minis­te­rium dafür zustän­di­ger Experte, Ulrich Sei­bert, habe den Auf­trag, etwaige Geset­zes­än­de­run­gen zu prü­fen. Sei­bert wies dar­auf hin, dass zwar mit einer Reform des Akti­en­ge­set­zes vor zwei Jah­ren auf die­sem Gebiet eini­ges erreicht wor­den sei. Die Lei­ter von Haupt­ver­samm­lun­gen müss­ten nun aber auch von ihren neuen Mög­lich­kei­ten zur Begren­zung des Rede- und Fra­ge­rechts — trotz Angst vor wei­te­ren Anfech­tungs­kla­gen — Gebrauch machen. Der Ver­such des Bun­des­tags, diese Gerichts­ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen, sei hin­ge­gen geschei­tert. Weil die Gerichte sich oft nicht an die vor­ge­se­he­nen Eil­fris­ten hiel­ten, gerie­ten Unter­neh­men in eine Erpres­sungs­si­tua­tion. Er for­derte Vor­stände auf, aus dem Schwei­ge­kar­tell“ aus­zu­bre­chen und nicht nur unter der Hand von Zah­lun­gen an Berufs­klä­ger zu berich­ten. Ein Auf­sichts­rat beklagte, dass räu­be­ri­sche Aktio­näre“ auf Haupt­ver­samm­lun­gen gro­teske Zustände anrich­te­ten. Mitt­ler­weile gelinge es ihnen sogar, miss­lie­bige Anwalts­kanz­leien und Pres­se­or­gane auf schwarze Lis­ten zu set­zen.” ?xml:namespace pre­fix = o ns = urn:schemas-microsoft-com:office:office” />

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