Ist eine Kostenfrage ein Thema für die „Unternehmensrechtlichen Notizen”? Ja, denn es geht um die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG. Der am 18.6.2007 (II ZB 23/06) ergangene Beschluss ist dem BGH immerhin eine Pressemitteilung wert. „Keine Kostenparallelität bei streitgenössischer Nebenintervention” entscheidet der II. Zivilsenat des BGH. Das bedeutet das Aus für die zuletzt im Gerling-Vergleich praktizierte Masche: sich mit null Aufwand an eine Anfechtungsklage hängen und bei der vergleichsweisen Erledigung von der dem Kläger günstigen Kostenregelung profitieren. Künftig muss dieser Nebenintervenient seine Kosten selbst tragen. Damit ist immerhin eine Einnahmequelle verstopft; sie hat zuletzt sogar das Lager der Berufsopponenten entzweit (FAZ v. 16.6.2007).
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