Dazu einige Bemerkungen von mir im Handelsblatt-Rechtsboard v. 2.3.2020.
Zu „Pandemie und Business Continuity” s. S.Mutter im O.Schmidt-Blog Gesellschaftsrecht.…
WeiterlesenUnternehmensrechtliche Notizen
von Prof. Dr. Ulrich Noack
Dazu einige Bemerkungen von mir im Handelsblatt-Rechtsboard v. 2.3.2020.
Zu „Pandemie und Business Continuity” s. S.Mutter im O.Schmidt-Blog Gesellschaftsrecht.…
WeiterlesenRefE FüPoG II vom BMFSFJ und BMJV „ins Gespräch gebracht“. Worum geht‚s? Die Bundesministerin Giffey kündigt in Interviews an, die Frauenquote verschärfen zu wollen (s. u. zum Entwurf). Sie will vorschreiben, dass der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens künftig mit wenigstens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat; der Anwendungsbereich der fixen 30%-Aufsichtsratsquote soll auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen (also nicht mehr nur börsennotierte) erweitert werden (und es soll eine reine Frauenquote werden, nicht wie bisher eine Geschlechterquote). Eine Begründungs- und Berichtspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat soll kommen.
Zum Koalitionsvertrag (Rn. 943 – …
WeiterlesenDie Hauptversammlungssaison 2020 steht vor der Tür. Da sind an sich die Änderungen im AktG durch das ARUG II zu beachten, das seit dem 1.1.2020 in Kraft ist – allerdings sind wesentliche Regelungen für die HV (Aktionärsinformation, Vorstandsvergütung) erst nach dem 3.9.2020 bzw. dem 31.12.2020 anzuwenden. Einige Vorwirkungen sind zu konstatieren:
(1) Es kann schon in dieser Saison ein Vergütungssystem (§ 87a AktG) von der HV gebilligt werden (so bei der Siemens AG am 4.2.2020).
(2) Eine formale Anpassung der Satzung, die auf § 123 Abs. 4 S. 1 AktG a.F. verweist, an den umfassender angelegten Anteilsnachweis durch den …
WeiterlesenEine Besprechung des Romans von Daniel Zimmer durch Rupprecht Podszun im Kartellrechtsblog
https://www.d‑kart.de/blog/2019/12/08/lesen/
„Der Protagonist ist Professor Felix Möbius, der an der Hauptstadt-Uni Kapitalmarktrecht lehrt. Der in seiner Ehe gelinde frustrierte Endvierziger verguckt sich Hals über Kopf in die Studentin Annabel, so etwas soll vorkommen, habe ich mir sagen lassen. Offenbar kommt es zwischen Möbius und Annabel in der Berliner Torstraße 84 zu dem, was an einer Stelle „Sex mit Abhängigen“ genannt wird, wobei uns Zimmer die Details leider zum Glück erspart. In einem zweiten Erzählstrang lässt sich Möbius darauf ein, in der Porsche-Saga ein Gefälligkeitsgutachten für einen windigen Fonds zu erstatten. Auch sowas soll unter Juraprofessoren gelegentlich vorkommen (weiß ich …
Und wieder ist eine Festschrift zu annoncieren. Der junge Jubilar ist ein Gesetz. Das Wertpapierhandelsgesetz habe eine „Zeitenwende des deutschen Kapitalmarktrechts” eingeleitet, schreiben die Herausgeber Lars Klöhn (Berlin) und Sebastian Mock (Wien). Die sehr vielversprechenden Beiträge aus Rechtswissenschaft und Anwaltschaft befassen sich mit der Entwicklung und den aktuellen Herausforderungen des deutschen und europäischen Wertpapierhandelsrechts: Pflichtlektüre für Kapitalmarktrechtler! Hier ist das Inhaltsverzeichnis. …
WeiterlesenHeute, am 19.12.2019, ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2019, I, 2637). Es tritt am 1.1.2020 in Kraft (Art. 16).
Allerdings fallen das Inkrafttreten des ARUG II und die Anwendung seiner Regelungsfelder auseinander. Die neuen Bestimmungen zur Aktionärsidentifikation und –information (§§ 67a ff AktG) sind erst ab dem 3.9.2020 anzuwenden (§ 26j Abs. 4 EG-AktG). Die materiellen Änderungen bezüglich der Vergütungsthemen (§§ 87a Abs. 1, 113 Abs. 3, 120a Abs. 1, 162 AktG) sind sogar erst für Hauptversammlungen des Jahres 2021 relevant (§ 26j …
Weiterlesen