Das Landgericht München I ( 5HK O 12570/07) hat am 6.9.2007 den von der Hauptversammlung der HVB AG bestellten „besonderen Vertreter” (RA Dr. Heidel) mit umfassenden Einsichtsbefugnissen ausgestattet. Das interessante und ausführlich begründete Urteil, das soweit ersichtlich erstmals zu den Informationsrechten des besonderen Vertreters Stellung nimmt, gibt es hier (PDF, 2 MB).
Das OLG München hat in der Berufungsentscheidung v. 28.11.2007 hingegen die Befugnisse deutlich eingeengt.
Hintergrund der Bestellung als „besonderer Vertreter” war die Veräußerung der Bank Austria Creditanstalt AG durch die HVB an die italienische UniCredit (s. auch diesen Eintrag).
Das LG München I befand: Der besondere Vertreter …
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