… bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) beschreibt Joachim Jahn in der FAZ.
Der vom Stimmrecht ausgeschlossene (§ 136 AktG) Mehrheitsaktionär (UniCredit) erhebt Anfechtungsklage (§§ 243, 246 AktG) gegen einen Beschluss der Hauptversammlung, wonach Ersatzansprüche durch einen besonderen Vertreter (§ 147 AktG) geltend gemacht werden sollen (E‑Bundesanzeiger v. 19.7.2007). Der besondere Vertreter (RA Dr. Heidel) will sich per einstweiliger Verfügung gegen die Aktiengesellschaft den gewünschten Zugang zu Informationen verschaffen. Ferner haben 48 Kleinaktionäre Anfechtungsklagen gegen Satzungsänderungen und Zustimmungsbeschlüsse zu Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen erhoben (E‑Bundesanzeiger v. 13.7.2007). Des Weiteren klagen 8 Aktionäre auf immerhin 17,35 Mrd. € Schadensersatz gegen die …
Autor: Ulrich Noack
BGH: „Existenzvernichtung“ bei GmbH ist Fall des § 826 BGB und begründet Innenhaftung
BGH Urteil vom 16. Juli 2007 — II ZR 3/04 – bisher nur als Pressemitteilung:
1. An dem Erfordernis einer als „Existenzvernichtungshaftung” bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten.
2. Der Senat gibt das bisherige Konzept einer eigenständigen Haftungsfigur, die an den Missbrauch der Rechtsform anknüpft und als Durchgriffs(außen)haftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ausgestaltet, aber mit einer Subsidiaritätsklausel im Verhältnis zu den §§ 30, 31 BGB versehen ist, auf. Stattdessen knüpft er die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters an die missbräuchliche Schädigung des im Gläubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens an und ordnet sie …
WeiterlesenEU-Konsultation zur EPG
Die Europäische Kommission fragt in einer heute veröffentlichten Konsultation, auf welche Hindernisse Unternehmen –insbesondere kleine und mittlere (KMU) – bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU stoßen und wie das geplante Statut für die Europäische Privatgesellschaft aus inhaltlicher Sicht beschaffen sein sollte. Die Antworten werden in die anstehende Folgenabschätzung und den etwaigen Vorschlag für einen Rechtsakt einfließen. Konsultationsschluss ist der 31. Oktober 2007.
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Aktionärsrichtlinie im Amtsblatt
Die RICHTLINIE 2007/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften ist am 14.7.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden (L 184/17). Sie ist bis zum 3.8.2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
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MiFiD-Gesetz im BGBl
Gestern ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz; MiFiD) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Artikelgesetz bringt erhebliche Änderungen und Ergänzungen im WpHG, Börsengesetz und Kreditwesengesetz. Es tritt zum Teil am heutigen Tag, zu weiteren Teilen am 1.11.2007 und am 1.1.2008 in Kraft.
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Die Publizitätswirkungen des Handelsregisters (§§ 11, 15 HGB) nach dem EHUG
Aus meinem Beitrag in der Festschrift für Ulrich Eisenhardt zum 70. Geburtstag:
„Das (im Wesentlichen) am 1.1.2007 in Kraft getretene Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat die Regelungen des § 15 HGB bis auf eine Detailänderung im vierten Absatz (unten II 3) nicht berührt. Es besteht dennoch Anlass zur Prüfung, wie sich diese wichtigen Vorschriften in der digitalen Registerwelt wirken und inwieweit ihre Interpretation der neuen Umgebung anzupassen ist. Außerdem hat das EHUG einen neuen § 11 HGB gebracht, der positive Publizitätswirkungen an Übersetzungen von Eintragungen und Einreichungen knüpft (unten IV).
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Die Grundthese dieses Beitrags ist, dass bei elektronischen Registern die Eintragung der wesentliche …
Weiterlesen„Ein vereinfachtes Unternehmensumfeld” — neue Konsultation der EU-Kommission
Die Kommission hat heute eine Mitteilung veröffentlicht „über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung”. Darin werden die „interessierten Kreise” um Konsultation gebeten.
Die Kommission stellt zwei Optionen vor: Die erste besteht darin, zu prüfen, ob alle bestehenden Richtlinien noch benötigt werden oder ob der Gesellschaftsrechtsbestand der EU auf die Rechtsakte reduziert werden sollte, die grenzübergreifende Aspekte regeln. Die zweite, erheblich weniger weitreichende Option besteht darin, sich nur auf einzelne konkrete Vereinfachungsmaßnahmen zugunsten der EU-Unternehmen zu konzentrieren.
Es wird um Stellungnahme dazu gebeten, ob
– die Vorschriften der Dritten und der Sechsten Richtlinie zu inländischen Fusionen
und Spaltungen,
– die Vorschriften über das Kapital von Aktiengesellschaften oder zumindest das
Kapitalerhaltungskonzept der Zweiten Richtlinie und/oder
– die Vorschriften der Zwölften Richtlinie …