BMJ prüft Maßnahmen gegen räuberische Aktionäre”

Auf der 6. Kon­fe­renz zum Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex ging die Bun­des­mi­nis­te­rin für Jus­tiz auf die Pro­ble­ma­tik erpres­se­ri­scher Anfech­tungs­kla­gen gegen Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung ein und kün­digte die Über­prü­fung der ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen an. 

 

In der Dis­kus­sion (Video — s. ab Min. 24.30) wurde diese Frage behan­delt; dort ergriff auch der Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht im BMJ das Wort.

 

Joa­chim Jahn berich­tet dar­über in der heu­ti­gen FAZ:

 

Die Res­sort­che­fin beob­achte mit Sorge die wach­sende Szene kla­ge­freu­di­ger Klein­ak­tio­näre, denen es nicht ums große Ganze geht“. Ihr im Minis­te­rium dafür zustän­di­ger Experte, Ulrich Sei­bert, habe den Auf­trag, etwaige Geset­zes­än­de­run­gen zu prü­fen. Sei­bert wies dar­auf hin, dass zwar mit einer Reform des Akti­en­ge­set­zes

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Bundesrat gegen MoMiG-Mustersatzungen

Der Bun­des­rat hat sich am 6.7. mit dem Regie­rungs­ent­wurf eines Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen — MoMiG befasst. Aus der Pres­se­mit­tei­lung:

Die Ver­wen­dung von Mus­ter­sat­zun­gen wird vom Bun­des­rat abge­lehnt: Eine merk­li­che Beschleu­ni­gung sei nicht erkenn­bar, die feh­lende Fle­xi­bi­li­tät der Mus­ter­sat­zung und die gerin­gere Grün­dungs­be­ra­tung führ­ten dage­gen zu erheb­li­chen Nach­tei­len. Für die Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft schla­gen die Län­der statt­des­sen ein zu beur­kun­den­des Grün­dungs­pro­to­koll vor.” 

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Festschrift für Hans-Joachim Priester

Fest­schrift­bei­träge sind häu­fig apo­kry­phe Schrif­ten. Man muss ein biß­chen Mar­ke­ting für sie machen”. So hat es Notar a.D. Prof. Dr. Pries­ter in einem Begleit­brief zu einem FS-Son­der­druck for­mu­liert. Damit die (gesell­schafts­recht­li­chen) Schätze in der ihm gewid­me­ten, soeben erschie­ne­nen Fest­schrift geho­ben wer­den: hier das Inhalts­ver­zeich­nis.

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Bundesratsausschüsse zum MoMiG

Die Aus­schüsse des Bun­des­rats haben zur Vor­be­rei­tung der am 6.7. 2007 anste­hen­den BR-Bera­tung des MoMiG getagt. Wich­tige Kern­punkte der Reform sind von den Aus­schüs­sen ohne Bean­stan­dung gebil­ligt wor­den (Rück­kehr zum bilan­zi­el­len Den­ken bei Kapi­tal­auf­brin­gung und ‑erhal­tung, Neu­ord­nung des Rechts der Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, Auf­wer­tung der Gesell­schafter­liste, gut­gläu­bi­ger Erwerb von Geschäfts­an­tei­len, ver­schärfte Geschäfts­füh­rer­haf­tung für Zah­lun­gen an Gesellschafter). 

Der Rechts­aus­schuss for­dert, die Absen­kung des Min­dest­stamm­ka­pi­tals auf 10 000 Euro zu strei­chen und es bei dem bis­he­ri­gen Wert von 25 000 Euro zu belas­sen. Alter­na­tiv: Das Erfor­der­nis ganz zu strei­chen und den not­wen­di­gen Schutz durch andere Maß­nah­men (zu) gewähren”. 

Bemer­kens­werte Dif­fe­ren­zen gab es zwi­schen dem Rechts­aus­schuss und dem Wirt­schafts­aus­schuss bei zwei Fragen. 

Wäh­rend der Rechts­aus­schuss sich gegen die Ver­wen­dung einer Mus­ter­sat­zung und für …

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Wagniskapitalbeteiligungsgesetz: Referentenentwurf

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium hat heute den RefE eines Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen für Kapi­tal­be­tei­li­gun­gen (Wag­nis­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­setz- MoR­aKG) vor­ge­legt. Gemein­sam mit dem RegE die­ses Geset­zes sol­len am 8.8.2007 die Eck­punkte des geplan­ten Risi­ko­be­gren­zungs­ge­set­zes vom Kabi­nett beschlos­sen wer­den. Das MoR­aKG sieht eine ziel­ge­naue steu­er­li­che För­de­rung vor, die spe­zi­ell auf Kapi­tal­be­tei­li­gun­gen in junge Unter­neh­men zuge­schnit­ten ist” (Begr RefE). Die Tätig­keit einer Wag­nis­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft in der Rechts­form der Per­so­nen­ge­sell­schaft, die nur Anteile an Ziel­ge­sell­schaf­ten hält, gilt bei Ein­hal­tung bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen als ver­mö­gens­ver­wal­tend. Die Ein­künfte der Wag­nis­ka­pi­tal-betei­li­gungs­ge­sell­schaft sind des­halb nicht gewer­be­steu­er­pflich­tig.” (Begr RefE). 

Wag­nis­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten bedür­fen der Aner­ken­nung durch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin). Um aner­kannt zu wer­den, müs­sen Wag­nis­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten über ein Min­destei­gen­ka­pi­tal von einer Mio. Euro verfügen. 

Info­pa­pier des BMF hier

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5. EU-Gesellschaftsrechts-Konferenz: Kontroverse über EPG und Sitzverlegungsrichtlinie

Die 5. EU-Gesell­schafts­rechts- und Cor­po­rate Gover­nance-Kon­fe­renz am 28.6.2007 in Ber­lin begann mit einer schar­fen Kon­tro­verse zwi­schen EU-Kom­mis­sar McGreevy und dem Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten Lehne über die wei­te­ren Schritte im euro­päi­schen Gesell­schafts­recht. MdEP Lehne bekräf­tigte ent­schlos­sen das Vor­ha­ben einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft. Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat zu Jah­res­an­fang die Kom­mis­sion zu einem Vor­schlag auf­ge­for­dert. McGreevy äußerte sich ges­tern wei­ter sehr zögerlich: 

The devil lies in the detail. The Com­mis­sion has often been cri­ti­cised for making grand pro­po­sals based on theo­re­ti­cal pro­blems deli­vering little by way of prac­ti­cal results. This is one of the rea­sons why the EU is out of touch with its citi­zens. This is not my style. I am a prag­ma­tic man who wants to be jud­ged on prac­ti­cal …

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