Der GmbH-Geschäftsführer – ein schutzwürdiger Chef?

Ist der Chef doch nicht der Chef? Son­dern ein schutz­wür­di­ger Arbeit­neh­mer? Der BGH (Urt. v. 23.4.2012; DB 2012, 1499) lässt dem GmbH-Geschäfts­füh­rer die Seg­nun­gen des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes zuteil­wer­den, wenn es um die Aus­wahl des – nun ja – Chefs geht. Diese pro­ble­ma­ti­sche Anwen­dung des AGG beruht dar­auf, dass dort (§ 6 Abs. 3) Organ­per­so­nen” eigens adres­siert wer­den. Im Übri­gen hält der BGH daran fest, dass der Dienst­ver­trag des Geschäfts­füh­rers kein Arbeits­ver­hält­nis begrün­det; der gesetz­li­che Ver­tre­ter der juris­ti­schen Per­son kann als deren Organ nicht zugleich Arbeit­neh­mer sein. Das sehen BAG und BSG fall­weise anders. Für das Bun­des­so­zi­al­ge­richt ist jeden­falls der Fremd-Geschäfts­füh­rer ein abhän­gig Beschäf­tig­ter der GmbH und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt

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Schneller lesen

Heute ist Erst­no­tiz der Aktien der Talanx AG in Frankfurt/​M und Han­no­ver. Ihrem Bör­sen­gang liegt — selbst­ver­ständ­lich — ein Bör­sen­pro­spekt zugrunde. Damit die Anle­ger ihre Ent­schei­dung auf wohl­in­for­mier­ter Basis tref­fen: Bei jeder Anla­ge­ent­schei­dung sollte sich der Anle­ger auf die Prü­fung des gesam­ten Pro­spek­tes stüt­zen” (S. 33 unter A.1). Aller­dings muss man auch schnell lesen und prü­fen: Der Pro­spekt umfasst 1.160 Sei­ten ganz über­wie­gend in eng­li­scher Spra­che. Er wurde am 20. Sep­tem­ber 2012 ver­öf­fent­licht, das Ange­bot endete ges­tern um 12 Uhr. Wer recht­zei­tig ange­fan­gen hat zu lesen und jeden Tag etwas mehr als 110 Sei­ten schaffte, kam gerade so durch. Da fragt man sich doch, ob wir es mit dem Satz

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Zwei Abstimmungen zum Thema Frauenquote

Bun­des­rat am 21.9.2012: dafür. („Län­der for­dern gesetz­li­che Frau­en­quote”).

Deut­scher Juris­ten­tag e.V. am 20.9.2012: dage­gen.

Die Abstim­mung unter den Teil­neh­mern der Abtei­lung Wirt­schafts­recht auf dem 69.DJT war deut­lich (Beschlüsse, S. 17):

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Vor­stände anordnen. 

    > ange­nom­men 58:15:3

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 62:16:2
  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine fle­xi­ble, selbst gesetzte Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 54:21:5.

So sehe ich das auch; meine Mei­nung hier

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69. Deutscher Juristentag in München

Ver­gan­gene Woche stand Karls­ruhe” im Mit­tel­punkt. Sol­che Auf­merk­sam­keit wird Mün­chen” nicht erhal­ten. Dort wird bera­ten, nicht (ver­bind­lich) ent­schie­den. Aber es sind doch wich­tige Wei­chen, die auf dem rechts­po­li­ti­schen Ple­num gestellt wer­den. Die Rede ist vom 69. Deut­schen Juris­ten­tag, der mor­gen in der baye­ri­schen Haupt­stadt beginnt. Die unter­neh­mens­recht­lich Inter­es­sier­ten kön­nen zwi­schen zwei The­men wählen. 

Die zivil­recht­li­che Abtei­lung fragt: Brau­chen Kon­su­men­ten und Unter­neh­men eine neue Archi­tek­tur des Ver­brau­cher­rechts?” Der Gegen­stand der wirt­schafts­recht­li­chen Abtei­lung lau­tet: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen für staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung”. Im Zen­trum steht der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Nach zehn Jah­ren ist es Zeit für eine gründ­li­che Eva­lua­tion und Wei­ter­ent­wick­lung, die im DJT-Gut­ach­ten von Mathias Haber­sack nach­zu­le­sen ist. …

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Richtlinie zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften

40 Pro­zent aller Auf­sichts­räte müs­sen dem unter­re­prä­sen­tier­ten Geschlecht ange­hö­ren.” Das soll die zen­trale Vor­gabe der Richt­li­nie sein, die nach Medi­en­be­rich­ten von der Jus­tiz­kom­mis­sa­rin (sic!) Reding vor­be­rei­tet wird (und auf Wider­stand stößt). Also eine Geschlech­ter­quote. Bei einem Auf­sichts­rat, der aus Frauen besteht, müss­ten zwei Fünf­tel wei­chen und Män­nern Platz machen. Dazu: Hier­mit erkläre ich fei­er­lich: Nicht mit mir! Ich will keine Quote! Und wenn Auf­sichts­rat und Vor­stand kom­plett in Frau­en­hand wären – wenn der Laden läuft, ist das ok. Las­sen Sie mich aus dem Spiel, Frau Reding!” (Ralfschuler‚s Blog). S. auch Wachs­tum und Quote” (Heike Göbel, FAZ).

Zur Ver­tie­fung: Jens Koch, EU-Kom­pe­tenz für eine Frau­en­quote in den Füh­rungs­gre­mien der Akti­en­ge­sell­schaft, ZHR

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Keine Modellpflege für die UG (haftungsbeschränkt)

Seit Novem­ber 2008 kann die Nicht­haf­tung bereits für eine Hand­voll Euro” erreicht wer­den, indem man eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) grün­det. Haf­tungs­be­schränkt ist hier übri­gens nichts: die UG haf­tet voll, der UG-Gesell­schaf­ter haf­tet nicht. In Deutsch­land gibt es deut­lich über 60 000 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (Stand Januar 2012; Bayer/​Hoffmann GmbHR 201251). Wäre es nach vier Jah­ren Zeit für eine Modell­pflege”? Nein, sagt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf eine kleine par­la­men­ta­ri­sche Anfrage (BT-Drucks. 17/10329). Deut­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die UG (haf­tungs­be­schränkt) keine neue voll­stän­dig durch­re­gu­lierte Rechts­form, son­dern nur eine GmbH-Vari­ante (ist), deren Rege­lung sich in einem Para­gra­phen mit fünf Absät­zen findet”. 

Für die Reich­weite des Sach­ein­la­ge­ver­bots konnte die Regie­rung auf …

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