Veranstaltung am 16.5.: Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht kün­digt für den 16.05.2018, 18:00 Uhr eine wei­tere Ver­an­stal­tung aus der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht an: Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben im Gesellschaftsrecht”.

Refe­rent ist Prof. Dr. Ulrich Sei­bert, Direk­tor des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht und Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht im Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz.

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt in der Innen­stadt im Haus der Uni­ver­si­tät (Scha­dow­platz 4, 40212 Düsseldorf).

Eine Anfahrts­skizze undefinedhier. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung gebe­ten unter
undefinediur(at)uni-duesseldorf.de.

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14. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz am 4.5.2018

Am Frei­tag, 4. Mai 2018, 16 Uhr fin­det die 14. Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz an der Uni­ver­si­tät zu Köln statt. Programm:

  • Draht­seil­akt ohne Siche­rung? – Die Haf­tung nach § 64 GmbHG und die Deckung durch die D&O Ver­si­che­rung, Prof. Dr. Moritz Brink­mann, Bonn
  • Rechts­fra­gen der Ven­ture Capi­tal — Finan­zie­rung in der Akti­en­ge­sell­schaft, RA Dr. Mat­thias Schatz, Köln
  • M&A – Bilanz­ga­ran­tie und cic-Haf­tung, RA Prof. Dr. Ger­hard H. Wäch­ter, Berlin
  • Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, Prof. Dr. Johan­nes Wer­ten­bruch, Mar­burg.

    Ver­an­stal­tungs­ort ist der Neue Senats­saal der Uni­ver­si­tät zu
    Köln (Haupt­ge­bäude). Die Ver­an­stal­tung ist kostenfrei.

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Ein dickes Paket ist angekommen — das Corporate Law Package der EU

Heute hat die Euro­päi­sche Kom­mis­sion das lange erwar­tete Gesell­schafts­rechts-Paket ver­öf­fent­licht. Es ent­hält zwei Vor­schläge für Richt­li­nien: Zum einen über den Ein­satz digi­ta­ler Instru­mente und Ver­fah­ren im Gesell­schafts­recht (Online-Regis­trie­rung!), zum ande­ren über grenz­über­schrei­tende Umwand­lun­gen, Fusio­nen und Spal­tun­gen. Und ein lus­ti­ges Video ist auch dabei.…

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Hätten Sie es gekonnt? Hausarbeit im Aktienrecht

Schwer­punkt­be­reich Unter­neh­men und Märkte” (WS 17/18)

Akti­en­recht — Haus­ar­beit
(Prof. Dr. Ulrich Noack)

I.

Die X‑AG mit Sitz in Düs­sel­dorf hat nur Namens­ak­tien aus­ge­ge­ben. Die Sat­zung sieht vor, dass der Vor­stand dazu ermäch­tigt ist, die Haupt­ver­samm­lung via E‑Mail ein­zu­be­ru­fen. Wei­ter­hin sieht die Sat­zung vor, dass der Vor­stand frei dar­über ent­schei­den darf, ob und in wel­chem Umfang er die Haupt­ver­samm­lung als sog. elek­tro­ni­sche Haupt­ver­samm­lung“ durch­füh­ren möchte. Zur Haupt­ver­samm­lung 2018 lädt der Vor­stand die Aktio­näre via E‑Mail ein und kün­digt dar­über hin­aus an, dass es eine voll­elek­tro­ni­sche Haupt­ver­samm­lung“ sein wird, bei wel­cher die Aktio­näre sich elek­tro­nisch zuschal­ten, jedoch nicht vor Ort erschei­nen können.

  1. Aktio­när A, der sich in sei­nen Rech­ten ver­letzt fühlt,
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Veranstaltung zum Restrukturierungsrecht am 12.4.

Das Insti­tut für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht lädt ein zum 11. Abendsymposium:

Tak­ti­sche Insol­venz — Stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen im Restrukturierungsprozess

Form­wech­sel über die Grenze — Law Shop­ping” im Restrukturierungsrecht

Es refe­rie­ren Prof. Dr. Ste­phan Mad­aus (Halle) und Prof. Dr. Chris­toph Teich­mann (Würz­burg)

Die Ver­an­stal­tung fin­det am Don­ners­tag, den 12. April 2018, von 18.30 bis 20.30 Uhr im Vor­trags­saal des Hau­ses der Uni­ver­si­tät, Scha­dow­platz 14, 40212 Düs­sel­dorf statt.
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Neues im ZGR-Streit: Heribert Hirte bleibt ausgeschlossen

Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat mit Urteil v. 29.3.2018 für Recht erkannt: Die einst­wei­lige Ver­fü­gung des Land­ge­richts Hei­del­berg vom 30. 11.2017 — 5 O 226/17 — wird auf­ge­ho­ben. … Der Ver­fü­gungs­klä­ger kann nicht ver­lan­gen, als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) und 12) sowie als Chief Mana­ging Edi­tor und Mit­glied des Edi­to­rial Boards der Beklag­ten zu 12) behan­delt zu wer­den. Er ist nach § 737 BGB wirk­sam aus den Gesell­schaf­ten aus­ge­schlos­sen wor­den und hat in der Folge auch die ihm nur als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) zuste­hen­den Ämter bei der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 12) verloren.“

Hin­ter­grund ist der Streit im ZGR-Her­aus­ge­ber­kreis (Ver­fü­gungs­be­klagte zu 11) und im per­so­nen­glei­chen …

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Identifikation und Information der Aktionäre via Blockchain

Die neue Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie will die Iden­ti­fi­zie­rung der Aktio­näre ermög­li­chen und die Kom­mu­ni­ka­tion mit ihnen ver­bes­sern. Doch wie erreicht man sie? Die Richt­li­nie sagt, indem man über die Inter­me­diäre“ geht. Die sol­len mit­tei­len, wer als Aktio­när im Depot gebucht ist und ihm die Nach­rich­ten der Gesell­schaft über­brin­gen. Prak­tisch immer gibt es bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten eine Kette von Inter­me­diä­ren, begin­nend beim Zen­tral­ver­wah­rer und über Zwi­schen­stu­fen bis hin zum letz­ten Inter­me­diär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und run­ter nut­zen für Iden­ti­fi­ka­tion und Infor­ma­tion. Aber das ist bloß in der Theo­rie so ein­fach. Zunächst muss die recht­li­che Ver­wahr­kette zu einer wirk­li­chen gemacht wer­den, indem die Soft­ware­sys­teme der Inter­me­diäre ent­spre­chend ver­knüpft wer­den. Wenn man hört, dass schon in einem Bank­haus …

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