3. Vereinsrechtstag am 23.2.2018

Auf eine inter­es­sante Ver­an­stal­tung zum Ver­eins­recht sei auf­merk­sam gemacht: Am 23.2.2018 fin­det in Frankfurt/​Main der 3. Ver­eins­rechts­tag statt. Aus der Ankün­di­gung: Es refe­rie­ren u.a. RiBGH Heinz Wöst­mann über die Kita-Recht­spre­chung des BGH sowie Prof. Dr. Ulrich Noack (Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät) über Pro­bleme der Mit­glie­der­ver­samm­lung bei Groß­ver­ei­nen. An der abschlie­ßen­den Podi­ums­dis­kus­sion zur Frage Bedarf die Kita-Recht­spre­chung einer Reak­tion des Gesetz­ge­bers?” neh­men u.a. Prof. Dr. Rai­ner Hüt­te­mann (Uni­ver­si­tät Bonn), Prof. Dr. Heri­bert Hirte (MdB) und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Kars­ten Schmidt (Buce­rius Law School) teil.…

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Wie geht es eigentlich … der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?

Gut. Vor fast zehn Jah­ren (zum 1.11.2008) gesetz­lich ein­ge­führt (§ 5a GmbHG), hat die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) eine steile Kar­riere hin­ge­legt. Am Jah­res­an­fang 2018 gibt es mitt­ler­weile 150 450 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (Quelle: Unter­neh­mens­re­gis­ter). Befürch­tet wurde eine große Plei­te­welle ange­sichts des gerin­gen Stamm­ka­pi­tals. Sie ist aus­ge­blie­ben. Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt weist eine Quote von ca. 2% der UG (haf­tungs­be­schränkt) aus, die in die Insol­venz gehen (jeweils für die Jahre 2013 – 2017), davon die Hälfte mas­se­los. Bei der GmbH sind es aller­dings nur ca. 0,7%, davon ein Drit­tel masselos.

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5. Geldwäscherichtlinie ist durch” (Update-Korrektur)

Die wei­te­ren Ände­run­gen der Richt­li­nie (EU) 2015/849 zur Ver­hin­de­rung der Nut­zung des Finanz­sys­tems zum Zwe­cke der Geld­wä­sche und der Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung („5. Geld­wä­sche-RL”) sind prak­tisch beschlos­sen. Heute wird im Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter (Rat) über das Ergeb­nis der Tri­log-Ver­hand­lun­gen befun­den. Ände­run­gen an dem am ver­gan­ge­nen Frei­tag erreich­ten Kom­pro­miss­text dürfte es nicht mehr geben.

Update-Kor­rek­tur (28.12.) — einem freund­li­chen Hin­weis (bes­ten Dank!) fol­gend:  Nur für Trusts und ähn­li­che Rechts­ge­stal­tun­gen wird nach wie vor ein berech­tig­tes Inter­esse” für die Ein­sicht­nahme ver­langt (Art. 31 Abs. 4 lit. c). Hin­ge­gen soll jede Per­son („any mem­ber of gene­ral public”) Ein­sicht in das Trans­pa­renz­re­gis­ter für Gesell­schaf­ten („cor­po­rate and other legal enti­ties”) erhal­ten (Art. 30 Abs. 5 lit. …

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Staatliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten stärken”

Ja, auch die Jus­tiz steht im Wett­be­werb, ins­be­son­dere bei wirt­schafts­recht­li­chen Gegen­stän­den: mit Schieds­ge­rich­ten, außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und inter­na­tio­nal mit ande­ren EU-Staa­ten, die dafür Recht­spre­chung anbie­ten” (s. auch hier). Mein Düs­sel­dor­fer Kol­lege Rupprecht Pods­zun und sein Mit­ar­bei­ter Tris­tan Roh­ner haben diese Ent­wick­lung unter­sucht (hier!). Ihr Resümee:

Die Min­de­rung des Ein­flus­ses staat­li­cher Gerichte im Wirt­schafts­recht ist kri­tisch zu beur­tei­len: Eine beson­ders wich­tige Mate­rie wird dann nicht mehr durch die Jus­tiz geprägt. Für Betrof­fene besteht die Gefahr, dass sie Ein­bu­ßen bei der Gewähr­leis­tung ihrer Rechte hin­neh­men müs­sen. Rich­te­rin­nen und Rich­ter könn­ten ihre Fähig­kei­ten nicht mehr an wirt­schaft­lich bedeut­sa­men, pro­fes­sio­nell ver­tre­te­nen Fäl­len schulen.

Hand­lungs­be­darf besteht. Im EU-Aus­land (z.B. Bel­gien, Nie­der­lande, Frank­reich) wur­den in Reak­tion auf den Bre­xit Jus­tiz­re­for­men ange­sto­ßen, um die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät zu stär­ken. Die Kam­mern für Han­dels­sa­chen, …

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