„Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat der Hauptversammlung die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen. (…) Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen, Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Auf dieser Grundlage hat die Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt worden ist. (…). Nach derzeitigem Kenntnisstand (sind) keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden …” . (Pressenachricht VW v. 11.5.2016)
„In einem Gastbeitrag in der FAZ <v. 4.5.2016> schreibt Rechtsprofessor Marcus Lutter, der Volkswagen-Konzern habe hohe …
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