(Bundes-)Richter und Nebentätigkeit

Die Wirt­schafts­wo­che” und (text­gleich) das Han­dels­blatt haben die Vor­trags- und Tagungs­teil­nah­men von Bun­des­rich­tern zu skan­da­li­sie­ren ver­sucht. Unter ande­rem wird der Vor­sit­zende des II. Zivil­se­nats aufs Korn genom­men, weil er auch Vor­stands­mit­glied der Gesell­schafts­recht­li­chen Ver­ei­ni­gung (VGR) ist. Und etwas Tratsch über per­sön­li­che Bezie­hun­gen darf natür­lich nicht feh­len … . Die Bei­spiele sind z.T. neu, die Ange­le­gen­heit als sol­che nicht: Ist die deut­sche Rich­ter­schaft gefan­gen im Netz von Lob­by­is­ten?” Diese Frage stellt und ver­neint (zu Recht) Prof. Dr. Mar­tin Hens­s­ler in einem wohl­ab­ge­wo­gen-nüch­ter­nen Gast­kom­men­tar in der aktu­el­len Aus­gabe Der Betrieb”:

(…) Es ist tra­di­tio­nell die Stärke der deut­schen Rechts­kul­tur, dass sich Juris­ten aller Pro­fes­sio­nen in den fach­li­chen Dis­kurs ein­brin­gen und dass …

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Unternehmensstrafbarkeit und Managerhaftung”

Mit die­sem Gegen­stand befasst sich die öffent­li­che Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung Forum Unter­neh­mens­recht am 6. Mai 2014 an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. Die Ver­an­stal­tung fin­det ab 18.00 Uhr im Raum 01.65 im Juri­di­cum (Geb. 24.91) statt. Sie wird vom Insti­tut für Unter­neh­mens­recht organisiert. 

Vor­tra­gen wird: 

RA Prof. Dr. Jür­gen Wes­sing, Part­ner, Wes­sing & Part­ner Rechts­an­wälte mbB, Düs­sel­dorf: Unter­neh­mens­straf­bar­keit – zum Gesetz­ent­wurf des Lan­des NRW” 

RA Dr. Ste­fan Mut­ter, Part­ner, Gleiss Lutz Part­mbB, Düs­sel­dorf: Mana­ger­haf­tung 2.0 ? — zu den zivil­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen einer Unternehmensstrafbarkeit”. 

Um Anmel­dung wird gebeten.…

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Festschrift für Wolf Schiller

Eine Fest­schrift für einen Straf­ver­tei­di­ger zum 65. Geburts­tag – auch mit Bei­trä­gen, die den Unter­neh­mens­recht­ler inter­es­sie­ren mögen. So etwa die Über­le­gun­gen von Gloeckner/​Racky: Wer Com­pli­ance sagt, muss auch Haf­tung sagen. Zivil­pro­zes­suale Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen gegen Füh­rungs­kräfte aus der Per­spek­tive des geschä­dig­ten Unter­neh­mens” (S. 188). Oder Graf zur Tätig­keit des Unter­neh­mens­ju­ris­ten – gefahr­ge­neigte Arbeit?” (S. 206). Hüch­te­b­rock schreibt über Die Prü­fung von Com­pli­ance Manage­ment Sys­te­men” (S. 316). W.Leitner befasst sich mit Unternehmensinterne(n) Ermitt­lun­gen im Kon­zern” (S. 430). Die inter­nen Ermitt­lun­gen sind auch Gegen­stand der Bei­träge von Hönig („Zur Ver­tei­di­gung von Unter­neh­men und Organ­mit­glie­dern unter dem Com­pli­ance-Regime”, S. 281) und Lei­pold („Inter­nal Inves­ti­ga­ti­ons – Fluch und Segen …

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Investorenschutz in Deutschland allenfalls Mittelmaß?

Was haben Leso­tho, Liba­non, Deutsch­land, Tan­sa­nia, Weiß­russ­land und Uru­guay gemeinsam?

Sie zie­ren Platz 98 eines Ran­kings der Welt­bank im Bereich Inves­to­ren­schutz”. Nach die­sem Ran­king wäre es unter Schutz­aspek­ten bes­ser, sich an Gesell­schaf­ten in Maze­do­nien (Rang 16) oder Ruanda (Rang 22) zu betei­li­gen. Dass in Deutsch­land mehr als in den genann­ten Staa­ten inves­tiert wird mag mit ande­ren Spit­zen­wer­ten zu tun haben: Zugang zu Elek­tri­zi­tät Rang 3, Durch­set­zung von Ver­trä­gen Rang 5.

Wie kommt die Welt­bank zu der für Deutsch­land wenig schmei­chel­haf­ten Ein­stu­fung?

Sie legt die­sen Fall zugrunde: Dem Unter­neh­mer James gehö­ren 60% der Aktien einer bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaft; er ist einer der 5 Vor­stands­mit­glie­der und hat zwei wei­tere ernannt. Diese Gesell­schaft kauft auf Anre­gung …

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Kartellschadensersatz: Aktueller Stand des Richtlinienvorschlags“

Heute ist die Abstim­mung über den Berichts­ent­wurf im ECON-Aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments. Am 30. Januar 2014 wird dar­über auf einer Ver­an­stal­tung an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät infor­miert und dis­ku­tiert. Sie fin­det in Raum 01.65 im sog. alten Juri­di­cum der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Geb. 24.91) statt. Es tra­gen vor: Dr. Andreas Schwab, Zustän­di­ger Bericht­erstat­ter und Mit­glied des Euro­päi­schen Par­la­ments und MinR. Dr. Armin Jung­bluth, Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Technologie. 

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung unter http://​www​.jura​.hhu​.de/​a​n​m​e​l​d​u​n​g​.​h​tml gebe­ten. Die Teil­nahme ist kostenfrei. 

Die Ver­an­stal­tung der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht wird von dem neu­ge­grün­de­ten Insti­tut für Kar­tell­recht im Zusam­men­wir­ken mit dem Insti­tut für Unter­neh­mens­recht organisiert. …

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Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Im Jahr 2013 hat der Köl­ner Kom­men­tar zum AktG (3. Aufl.) wei­tere, wenn­gleich lang­same Fort­schritte gemacht. Erschie­nen sind im Novem­ber die Kom­men­tie­run­gen zur Nichtigkeit/​Anfechtbarkeit der Wahl von Auf­sichts­rats­mit­glie­dern (§§ 250 – 252 AktG), ver­fasst von Alex­an­der Kief­ner. Soeben aus­ge­lie­fert wur­den die Erläu­te­run­gen zur Son­der­prü­fung (§§ 142 – 146 AktG), ver­fasst von Jochen Vet­ter und Oli­ver Rieckers. Neu in den KK-AktG auf­ge­nom­men wurde das Gesetz über das gesell­schafts­recht­li­che Spruch­ver­fah­ren; die Kom­men­tie­rung des SpruchG ist als Band 9 publi­ziert worden. 

In der Reihe der Köl­ner Kom­men­tare sind Bd. 4 (Euro­päi­sches Kar­tell­recht und soeben Bd. 2 (Deut­sches Kar­tell­recht) erschie­nen (Werk­her­aus­ge­ber Jan Busche und Andreas Röh­ling).

Als Neu­auf­la­gen sind der­zeit in Aus­lie­fe­rung der Köl­ner Kom­men­tar zum

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