Forum Unternehmensrecht: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Ein­la­dung zur Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung: Part­ner­schafts­ge­sell­schaft mit beschränk­ter Berufs­haf­tung — eine neue Rechts­form und die Fol­gen”. Es refe­rie­ren Prof. Dr. Bar­bara Gru­ne­wald, Uni­ver­si­tät zu Köln und Rechts­an­walt Dr. Die­ter Leu­e­ring, Part­ner, Flick Gocke Schaum­burg, Bonn. Die Ver­an­stal­tung des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht fin­det am 29.10.2013 um 18 Uhr in Raum 01.65 im alten Juri­di­cum der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Geb. 24.91) statt. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird um Anmel­dung gebe­ten.

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Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB

Heri­bert Hirte hat das Direkt­man­dat in einem Köl­ner Wahl­kreis errun­gen. Es ist sehr sel­ten, dass aus der haupt­amt­li­chen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren­schaft sich einer traut und durch­setzt. Einer aus der raren Spe­zies” ist jetzt Mit­glied des Deut­schen Bun­des­ta­ges. Herz­li­chen Glück­wunsch an den Kol­le­gen! Prof. Dr. Heri­bert Hirte LL.M. (Ber­ke­ley) ist Inha­ber des Lehr­stuhls für Bür­ger­li­ches Recht, Han­dels- und Gesell­schafts­recht, Wirt­schafts­recht an der Uni­ver­si­tät Ham­burg und allen am Unter­neh­mens­recht Inter­es­sier­ten sehr gut bekannt.…

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Hätten Sie es gewusst? Schwerpunktklausur Unternehmensrecht

In der vori­gen Woche wurde diese Auf­gabe in Düs­sel­dorf als Teil einer 5‑stündigen Klau­sur gestellt (neben je einer Auf­gabe zum euro­päi­schen Wirt­schafts­recht und zum Imma­te­ri­al­gü­ter­recht; zwei von den drei Sach­ver­hal­ten waren nach Wahl zu bearbeiten): 

A ist ein­zi­ges Vor­stands­mit­glied bei der (nicht bör­sen­no­tier­ten) X‑AG und mit 60% am Grund­ka­pi­tal betei­ligt. Neben ihm sind noch B und C mit je 20% betei­ligt. Ein Auf­sichts­rat besteht ordnungsgemäß.

1. B möchte sich über das Aus­lands­ge­schäft unter­rich­ten. Wie kann er an Infor­ma­tio­nen gelan­gen? Wie wäre die Rechts­lage, wenn es sich um eine GmbH han­deln würde?

2. B miss­fällt die Amts­füh­rung des A, der eine aus­län­di­sche Betriebs­stätte errich­ten ließ. Er meint, die Arbeits­plätze soll­ten im Inland blei­ben. Die Haupt­ver­samm­lung (HV) soll sich damit befas­sen, den

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Wahlprogramme zum Gesellschaftsrecht

Der Gesell­schafts­recht­ler, so wich­tig er sich auch neh­men mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mit­tel­punkt des Wahl­kamp­fes steht. Es kommt in den Wahl­pro­gram­men immer­hin am Rande vor. Zwei Gegen­stände nen­nen die nach­fol­gend prä­sen­tier­ten Par­tei­pro­gramme: Frau­en­quote und Vor­stands­ver­gü­tung. Die SPD fügt noch die Mit­be­stim­mung hinzu. Die Vor­stands­ver­gü­tung hat sich wohl erle­digt (gesellschafts‑, nicht steu­er­recht­lich), wenn die Akti­en­rechts­no­velle noch den Bun­des­rat passiert.

CDU (S. 63):

Wir (wol­len) die Erhö­hung des Anteils von Frauen in Vor­stän­den und Auf­sichts­rä­ten von Unter­neh­men gesetz­lich regeln. Dabei müs­sen Bund, Län­der und Kom­mu­nen mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen, zum Bei­spiel in öffent­li­chen Betrie­ben, der Ver­wal­tung oder bei der Beset­zung von Auf­sichts- und Verwaltungsräten.

Mit einer ver­pflich­ten­den Flexi-Quote” wer­den wir von den bör­sen­no­tier­ten oder mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men

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Vortrag: Aktuelle Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht

Gesetz­ge­bung zum Gesell­schafts­recht ist rar gewor­den. Die PartGmbB (?) gehört dazu und die seit 2011 schwe­lende Akti­en­rechts­no­velle, ange­stü­ckelt neu­er­dings mit dem Bei­nahe-Klas­si­ker Vor­stands­ver­gü­tung. Über die Gesetz­ge­bung zum Gesell­schafts­recht infor­miert und dis­ku­tiert Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJ, Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht und Unter­neh­mens­ver­fas­sung) am 19.6.2013 um 18 Uhr an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. Nähe­res zum Forum Unter­neh­mens­recht hier.

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Die Beschallungsrüge …

… scheint ihr Ende gefun­den zu haben. Dabei han­delt es sich um eine beson­ders skur­rile Erschei­nung im Kon­text der akti­en­recht­li­chen Anfech­tungs­klage. Seit das Land­ge­richt Mün­chen im Jahr 2009 die Nicht-Beschal­lung des Foy­ers als Anfech­tungs­grund für HV-Beschlüsse ansah, wird immer mal wie­der der feh­lende gute Ton beklagt. Jetzt hat das OLG Mün­chen befun­den, dass der laute Hand­trock­ner auf dem Klo die Ein­tra­gung der Beschlüsse der Sie­mens-Haupt­ver­samm­lung (OSRAM-Abspal­tung) nicht hin­dert (Frei­ga­be­be­schluss v. 10.4.2013). Zu leise oder zu laut, das wollte das Gericht offen­bar nicht im Ernst für jus­ti­tia­bel hal­ten. Die kla­gen­den Aktio­näre hät­ten sich in der HV schließ­lich nicht zu Wort gemel­det und Fra­gen gestellt (mit­ge­teilt von Wil­sing, Gast­kom­men­tar DB v. 3.5.2013

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Online-Vorlesungen zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Die Vor­le­sun­gen zum Gesell­schafts­recht (Noack), zum inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­recht und zur Rechts­öko­no­mie (Beurs­kens) an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf sind online in der Media­thek abruf­bar. Auch wei­tere Lehr­ver­an­stal­tun­gen sind ganz oder teil­weise in die­ser Weise zugänglich. 

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