Eine besinnliche Weihnachtslektüre …

sind die in die­sen Tagen erschie­ne­nen Kom­men­tar­werke wohl eher nicht – aber nach den Fest­ta­gen geht die Arbeit ja wei­ter, da kann man sie gut gebrau­chen. In eige­ner Sache (Mit­au­tor) sei notiert, dass die 20. Auf­lage des Baumbach/​Hueck, GmbHG jetzt im Buch­han­del erhält­lich ist (Autoren: Beurskens/​Fastrich/​Haas/​Noack/​Zöllner).

Als Mit­her­aus­ge­ber freut es mich, dass die 3. Auf­lage des Köl­ner Kom­men­tars zum AktG mit dem inhalt­lich und umfäng­lich gewich­ti­gen Auf­sichts­rats-Band (Autoren: Mertens/​Cahn), §§ 95 – 116 AktG wei­ter vor­an­schrei­tet; eben­falls im Dezem­ber erschie­nen ist das Akti­en­straf­recht (Autor: Alten­hain; §§ 394 – 410 AktG). 

Und auch als Mit­her­aus­ge­ber der Reihe Köl­ner Kom­men­tare zum Unter­neh­mens- und Gesell­schafts­recht kann Fami­li­en­zu­wachs gemel­det wer­den: Der vierte Band des Köl­ner Kom­men­tars zum Kar­tell­recht

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Die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen“ des AR-Mitglieds (Kodex 5.4.1)

Im Herbst muss das Früh­jahr vor­be­rei­tet wer­den. Die Rede ist nicht vom Gärt­ner, son­dern vom Pla­ner der Haupt­ver­samm­lung 2013. In der kom­men­den Sai­son sind zahl­rei­che neue Auf­sichts­räte zu wäh­len. Wer sind die Kan­di­da­ten? Anders als im poli­ti­schen Wahl­jahr 2013 gibt es, von Aus­nah­men abge­se­hen, kei­nen Wahl­kampf um das Amt. Den­noch wol­len und sol­len die Aktio­näre wis­sen, wen sie in das Gre­mium bestel­len. Von Geset­zes wegen sind Name, aus­ge­üb­ter Beruf und Wohn­ort mit­zu­tei­len (§ 124 Abs. 3 AktG). Bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten kom­men noch Anga­ben über Mit­glied­schaf­ten in ande­ren Auf­sichts­rä­ten dazu (§ 125 Abs. 1 AktG). Damit gewinnt man ein unge­fäh­res, aber noch bruch­stück­haf­tes Bild vom künf­ti­gen Man­dats­trä­ger. Der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat das Defi­zit erkannt und emp­fiehlt …

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Hätten Sie es gewusst? Examensklausur im Gesellschaftsrecht

Schwer­punkt­be­reich 2: Unter­neh­men und Märkte” 

Klau­sur­auf­gabe am 12.9.2012 an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düsseldorf 

Teil I: Unter­neh­mens­recht (2,5 Std.)

Die bör­sen­no­tierte For­tuna AG hat ihren Sitz in Düs­sel­dorf. Ihr Grund­ka­pi­tal in Höhe von 1 Mil­lion € ist in die­selbe Anzahl Inha­ber-Stück­ak­tien auf­ge­teilt, die in Düs­sel­dorf und Frank­furt a.M. im regu­lier­ten Markt gehan­delt wer­den. Aktio­när A, der seit Jah­ren eine Aktie hält, erhebt am 31.08. beim Land­ge­richt Düs­sel­dorf eine Klage gegen die For­tuna AG; als Ver­tre­tung der Gesell­schaft gibt er Vor-stand und Auf­sichts­rat an. Er rügt Ver­let­zun­gen des Geset­zes durch Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung (HV) vom 01.08., die in Frank­furt a.M. statt­fand; noch in …

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8. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz in Düsseldorf am 24.10.

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht lädt ein zur 8. Rhei­ni­schen Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz am 24. Okto­ber 2012, 16:20 Uhr im Hör­saal 5A, Gebäude 25.11, Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. Die Ver­an­stal­tung fin­det in Koope­ra­tion mit dem Insti­tut für Gesell­schafts­recht der Uni­ver­si­tät zu Köln und der Wis­sen­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gung für Unter­neh­mens- und Gesell­schafts­recht statt.

Pro­gramm:

  • Aus­ge­wählte Recht­spre­chung des OLG Düs­sel­dorf zum Unter­neh­mens­recht: Vor­sit­zen­der Rich­ter am OLG Wer­ner Borzutzki-Pasing 
  • Der GmbH-Geschäfts­füh­rer in der arbeits- und dis­kri­mi­nie­rungs­recht­li­chen Recht­spre­chung des EuGH, BGH und BAG:
    Prof. Dr. Ulrich Preis (Uni­ver­si­tät zu Köln) und RA Prof. Dr. Heinz Josef Wil­lem­sen (Fresh­fields Bruck­haus Derin­ger LLP)
  • Schutz­schirm­ver­fah­ren nach ESUG – prak­tisch rele­vante Fälle und erste Erfah­run­gen: RA Dipl.-Kfm. Dr. Hel­mut Bal­tha­sar (
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Festschrift für Peter Hommelhoff

Eine große Fest­schrift zu Ehren von Peter Hom­mel­hoff ist soeben im Otto Schmidt Ver­lag erschie­nen. Das außer­ge­wöhn­lich umfang­rei­che Vor­wort zeich­net nach und wür­digt ein außer­ge­wöhn­li­ches Lebens­werk des Jubi­lars, der im Sep­tem­ber sein 70. Lebens­jahr voll­endete. Her­aus­ge­ge­ben von 9 Weg­ge­fähr­ten und Schü­lern fin­den sich in dem Werk 79 Bei­träge von 94 Autoren. Die Gegen­stände sind ganz über­wie­gend gesell­schafts­recht­li­cher Natur, aber auch das Rech­nungs­le­gungs­recht kommt zur Gel­tung. Dane­ben fin­den sich Abhand­lun­gen, die Hom­mel­hoffs hoch­schul­po­li­ti­sches Enga­ge­ment zum Thema haben. Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.

Die gesell­schafts­recht­li­chen Auf­sätze befas­sen sich zum einen mit dem Kon­zern­recht – wie sollte es anders sein, hat doch der Geehrte vor drei Jahr­zehn­ten eine große Habi­li­ta­ti­ons­schrift (Kon­zern­lei­tungs­pflicht) vor­ge­legt; deren Aktua­li­tät und Wir­kun­gen wer­den von K. Schmidt behan­delt. Wei­tere

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Keine Modellpflege für die UG (haftungsbeschränkt)

Seit Novem­ber 2008 kann die Nicht­haf­tung bereits für eine Hand­voll Euro” erreicht wer­den, indem man eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) grün­det. Haf­tungs­be­schränkt ist hier übri­gens nichts: die UG haf­tet voll, der UG-Gesell­schaf­ter haf­tet nicht. In Deutsch­land gibt es deut­lich über 60 000 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (Stand Januar 2012; Bayer/​Hoffmann GmbHR 201251). Wäre es nach vier Jah­ren Zeit für eine Modell­pflege”? Nein, sagt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf eine kleine par­la­men­ta­ri­sche Anfrage (BT-Drucks. 17/10329). Deut­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die UG (haf­tungs­be­schränkt) keine neue voll­stän­dig durch­re­gu­lierte Rechts­form, son­dern nur eine GmbH-Vari­ante (ist), deren Rege­lung sich in einem Para­gra­phen mit fünf Absät­zen findet”. 

Für die Reich­weite des Sach­ein­la­ge­ver­bots konnte die Regie­rung auf …

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