Am Montag findet eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen eines Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes (gleichlautend Bundesregierung und Koalitionsfraktionen) vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die bislang eingegangenen Stellungnahmen sind hier veröffentlicht. Im Zentrum steht die Frage, wie die Situation bei der Hypo Real Estate bewältigt werden kann. Meine Stellungnahme betrifft Art.2 FMStErgG‑E. Ich habe abschließend bemerkt:
„Wesentlich für die bei der HRE angestrebte Beteiligung des Fonds ist, ob dort bei einer Hauptversammlung die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist und dann mit einfacher Mehrheit ein Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung; Kapitalerhöhung mit ausschließlichem Bezugsrecht des Fond) beschlossen werden kann (Art. 2 § 7 III 2, VI — Entwurf). Wenn diese — gegenüber dem Normalfall schon erheblich erleichterte — gesellschaftsrechtliche Prozedur nicht gelingt, …
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