„Der Kampf für die T‑Online-Eingliederung wird hart” meldet SPON. „Die Kleinaktionäre fühlen sich bei der Verschmelzung benachteiligt und blockieren das Verfahren mit Einsprüchen. T‑Online hatte einen Freigabeantrag gestellt, um die Integration in die Deutsche Telekom trotz der anhängigen Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss wirksam werden zu lassen.”
Die T‑Online-AG soll auf die Deutsche Telekom AG verschmolzen werden (§§ 4 ff UmwG). Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§§ 19, 20 UmwG). Bei der Anmeldung zur Eintragung hat der Vorstand zu erklären, dass eine Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss nicht erhoben wurde (§ 16 Abs. 2 UmwG). Doch das kann er nicht, denm der zustimmende Beschluss der Hauptversammlung der T‑Online-AG (§ 13 UmwG) ist mit Anfechtungsklagen …
Weiterlesen