2013 ist ein „Superwahljahr” eigener Art für Aufsichtsräte. Die Besetzung zahlreicher Aufsichtsratsgremien steht in den nächsten Monaten an. Über die Beschlussvorbereitung habe ich in der Zeitschrift für Aufsichtsräte BOARD (Nr. 1/2013) geschrieben: Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat in der HV-Saison 2013 (PDF).…
WeiterlesenKategorie: Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat und die „Hoheit“
„Aufsichtsrat will Bahnvorstand Hoheit entziehen”. So titelte gestern eine dpa-Meldung, die in fast allen (Online-)Medien mit dieser Überschrift wiedergegeben wurde (etwa bei SPON). Doch nach wie vor und auch bei einem „Staatskonzern” gilt § 111 AktG: „Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden” (Abs. 4 S. 1). Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (Abs. 1). Offenbar soll ein Projekt der Geschäftsführung des Vorstandes (Stuttgart 21) intensiver durch einen Ausschuss des Aufsichtsrats (§ 107 Abs. 3 AktG) überwacht werden. That‚s it. …
WeiterlesenHeute im Rechtsauschuss: die Frauenquote
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hielt am 16.1. eine öffentliche Anhörung über Gesetzentwürfe des Bundesrates sowie der Fraktionen der SPD und Grünen ab: Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien. Gemeint sind mit „Führungsgremien” die Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften und GmbH (soweit dort wegen der Mitbestimmung obligatorisch) sowie (SPD-Entwurf) die Vorstände börsennotierter bzw. mitbestimmungspflichtiger Aktiengesellschaften.
Meiner Meinung nach ist es verfassungswidrig, wenn den Eigentümern privater Unternehmen ein Geschlechterproporz für die Besetzung des Aufsichtsrates zwingend vorgegeben wird. So sieht es i.E. auch die Stellungnahme Hirte:
„Es ergeben sich vor allem wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken vor dem Hintergrund der nach Art. 14 GG gewährleisteten Eigentumsgarantie. Im Hinblick auf die Aufsichtsräte wird das Eigentum an …
WeiterlesenAufsichtsrat, Haftung und die „Unternehmenskontrolle durch juristische Gutachten“
Unerquicklich sind meist Anrufe von Journalisten, die wissen wollen: „Haftet er jetzt oder nicht?”. Die Antwort, „es kommt darauf an” ist gewiss nicht hilfreich. Aber die Haftung eines Aufsichtsrats ist eine komplexe Angelegenheit. Die maßgebende Norm ist § 116 AktG, wonach für „Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder” die Regeln für den Vorstand „sinngemäß” gelten. Der Aufsichtsrat leitet aber nicht wie der Vorstand die Gesellschaft (§ 76 AktG), sondern hat dessen Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 I AktG). Der Sorgfaltsmaßstab orientiert sich daher an dieser Überwachungsaufgabe. Bei unternehmerischen Entscheidungen gilt auch für den Aufsichtsrat die Business Judgment Rule (§ 93 I 2 AktG). Unterschiede zwischen obligatorischem und fakultativen (GmbH-)AR sind …
WeiterlesenNichtigkeit der AR-Wahl wegen fehlender Protokollierung des Zählverfahrens !?
Auf der Hauptversammlung einer nichtbörsennotierten AG werden drei Aufsichtsräte gewählt. Die Niederschrift der Hauptversammlung gibt an, dass durch Handzeichen abgestimmt wurde. Sodann enthält sie das Ergebnis der Abstimmung (Zahl der Ja-Stimmen, Zahl der Nein-Stimmen, keine Enthaltungen). Ist der Aufsichtsrat wirksam bestellt?
Nein, erklärt das LG München I (Urt. v. 30.8.2012 – 5 HK O 1378/12). Das Gericht sieht einen Verstoß gegen § 130 II 1 AktG, der gem. § 241 Nr. 2 AktG zur Nichtigkeit des Beschlusses führe. Es sei nicht angegeben worden, wie das Abstimmungsergebnis ermittelt wurde.
Geht´s noch? Da wird also eine Aufsichtsratsbestellung für null und nichtig erklärt, weil nicht protokolliert wurde, ob das Additions- oder das Subtraktionsverfahren zur Stimmenzählung verwandt wurde. …
WeiterlesenGeschäfte mit dem Vorstand: Zustimmung des Aufsichtsrats oder Vertretung durch ihn
„Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.” So lautet die Empfehlung des Deutsche Corporate Governance-Kodex Nr. 4.3.4. Satz 3. Gemeint sind nach dem Satz zuvor u.a „alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern (…)”. Angenommen: (1) Das Vorstandsmitglied V möchte Urlaub in einem Chalet machen, das der AG gehört; (2) V möchte das Chalet von der AG erwerben. Nach dem Kodex wäre im ersten Fall der Aufsichtsrat wegen fehlender Wesentlichkeit wohl nicht zu beteiligen, im zweiten Fall könnte ein wesentliches Geschäft zu bejahen sein, weshalb der Aufsichtsrat zuzustimmen hat. Leider ist beides aktiengesetzlich falsch. Die Kodex-Empfehlung führt insoweit in die Irre.
„Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat …
WeiterlesenRichtlinie zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften
„40 Prozent aller Aufsichtsräte müssen dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören.” Das soll die zentrale Vorgabe der Richtlinie sein, die nach Medienberichten von der Justizkommissarin (sic!) Reding vorbereitet wird (und auf Widerstand stößt). Also eine Geschlechterquote. Bei einem Aufsichtsrat, der aus Frauen besteht, müssten zwei Fünftel weichen und Männern Platz machen. Dazu: „Hiermit erkläre ich feierlich: Nicht mit mir! Ich will keine Quote! Und wenn Aufsichtsrat und Vorstand komplett in Frauenhand wären – wenn der Laden läuft, ist das ok. Lassen Sie mich aus dem Spiel, Frau Reding!” (Ralfschuler‚s Blog). S. auch „Wachstum und Quote” (Heike Göbel, FAZ).
Zur Vertiefung: Jens Koch, EU-Kompetenz für eine Frauenquote in den Führungsgremien der Aktiengesellschaft, ZHR…
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