Über die 10. Jahrestagung (am 9.11.2007) der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) berichtet — mit Schwerpunkt zum Thema Berufskläger — Joachim Jahn in der FAZ. …
WeiterlesenKategorie: Anfechtung
Klagegewerbe im Aktienrecht: parlamentarische Anfrage und Antwort
Aus Sicht der Bundesregierung ist es „unbefriedigend”, dass sich bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften eine Gruppe von „professionellen Klägern” herausbildet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16÷6845) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16÷6683) mit. Der Vorschlag, ein Klagequorum einzuführen, werde „in die Prüfung der Lösungsvorschläge einbezogen”. Es stünden diesem Gedanken allerdings „gewichtige Gegenargumente” entgegen: Er würde zur Aufgabe des Anfechtungsrechts als Individualrechtsschutz führen und würde zudem das „Klagegewerbe” nicht hindern, sich mit bestimmten Fonds zusammenzutun, um das Quorum zu erreichen.
Das sind freilich seltsame „gewichtige Gegenargumente”. Selbstverständlich führt das Quorum zur Aufgabe der Individualklage, das ist ja dessen Sinn und …
WeiterlesenNeues zur Reform des Anfechtungsrechts
Das Recht der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ist Gegenstand weiterer aktueller Studien, die das Freigabeverfahren in das Zentrum rücken.
Das Deutsche Aktieninstitut hat Reformvorschläge vorgelegt: ” Die oft hohe Zahl der Beteiligten im Freigabeverfahren muss deutlich verringert und den Gerichten ein größerer Entscheidungsspielraum gegeben werden. Die Beteiligung am Freigabeverfahren — nicht das Anfechtungsrecht selbst — soll von einem Quorum (10 Prozent der außenstehenden Aktien) abhängig gemacht werden. Die Interessen der Kläger mit Splitterbeteiligungen werden im Freigabeverfahren durch einen gerichtlich bestellten gemeinsamen Vertreter wahrgenommen. Ein generelles Mindestquorum für Anfechtungsklagen empfiehlt das Aktieninstitut hingegen nicht. Die Zuständigkeit für Anfechtungsklagen soll bei den Gerichten in Frankfurt konzentriert und der Streitwert bei Vergleichen im Anfechtungsverfahren begrenzt werden.”
Baums und Drinhausen haben — vor dem …
WeiterlesenSchadensersatz wegen missbräuchlicher Anfechtungsklage
Die FAZ berichtet: Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs” zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig” gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.
Und Martin Peltzer unterbreitet in der Rubrik „Recht&Steuern” Vorschläge, wie man „Schluss mit der Erpressung” machen kann:
„Die Anfechtung sollte voraussetzen, dass Kläger einzeln oder gemeinsam über Aktiennennwerte von mindestens 100 000 Euro verfügen. Die Konzentration der Zuständigkeit auf ein Landgericht je …
Das Anfechtungsklagemilieu …
… gewisser Kreise beleuchtet Joachim Jahn in der FAZ mit interessanten Details aus deren Binnenkommunikation.
Der Ruf nach Einführung einer Mindestschwelle für Anfechtungsklagen wird lauter (so Gehb, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Handelsblatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Anachronismus beseitigt, dass der Inhaber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro faktisch eine Milliardentransaktion blockieren kann. Denkbar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Individualklage, aber sie wirkt erst ab 5% eintragungshemmend (was ggf. im Freigabeverfahren überwunden werden muss).
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WeiterlesenBayerische Justizministerin: Mindestquorum für Anfechtungsklagen
Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk zu missbräuchlichen Anfechtungsklagen: „Es handelt sich um einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen, der dem Standort Deutschland schadet. Das können wir uns nicht leisten. Es ist höchste Zeit jetzt endlich gegenzusteuern. Z.B. mit der Einführung eines Mindestquorums für die Erhebung einer Anfechtungsklage, wie dies in anderen Fällen bereits vorgesehen ist.”
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