Klagegewerbe im Aktienrecht: parlamentarische Anfrage und Antwort

Aus Sicht der Bun­des­re­gie­rung ist es unbe­frie­di­gend”, dass sich bei Haupt­ver­samm­lun­gen von Akti­en­ge­sell­schaf­ten eine Gruppe von pro­fes­sio­nel­len Klä­gern” her­aus­bil­det. Dies teilt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort (16÷6845) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16÷6683) mit. Der Vor­schlag, ein Kla­ge­quo­rum ein­zu­füh­ren, werde in die Prü­fung der Lösungs­vor­schläge ein­be­zo­gen”. Es stün­den die­sem Gedan­ken aller­dings gewich­tige Gegen­ar­gu­mente” ent­ge­gen: Er würde zur Auf­gabe des Anfech­tungs­rechts als Indi­vi­du­al­rechts­schutz füh­ren und würde zudem das Kla­ge­ge­werbe” nicht hin­dern, sich mit bestimm­ten Fonds zusam­men­zu­tun, um das Quo­rum zu erreichen. 

Das sind frei­lich selt­same gewich­tige Gegen­ar­gu­mente”. Selbst­ver­ständ­lich führt das Quo­rum zur Auf­gabe der Indi­vi­dual­klage, das ist ja des­sen Sinn und …

Weiterlesen

Neues zur Reform des Anfechtungsrechts

Das Recht der Anfech­tung von Haupt­ver­samm­lungs­be­schlüs­sen ist Gegen­stand wei­te­rer aktu­el­ler Stu­dien, die das Frei­ga­be­ver­fah­ren in das Zen­trum rücken.

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut hat Reform­vor­schläge vor­ge­legt: ” Die oft hohe Zahl der Betei­lig­ten im Frei­ga­be­ver­fah­ren muss deut­lich ver­rin­gert und den Gerich­ten ein grö­ße­rer Ent­schei­dungs­spiel­raum gege­ben wer­den. Die Betei­li­gung am Frei­ga­be­ver­fah­ren — nicht das Anfech­tungs­recht selbst — soll von einem Quo­rum (10 Pro­zent der außen­ste­hen­den Aktien) abhän­gig gemacht wer­den. Die Inter­es­sen der Klä­ger mit Split­ter­be­tei­li­gun­gen wer­den im Frei­ga­be­ver­fah­ren durch einen gericht­lich bestell­ten gemein­sa­men Ver­tre­ter wahr­ge­nom­men. Ein gene­rel­les Min­dest­quo­rum für Anfech­tungs­kla­gen emp­fiehlt das Akti­en­in­sti­tut hin­ge­gen nicht. Die Zustän­dig­keit für Anfech­tungs­kla­gen soll bei den Gerich­ten in Frank­furt kon­zen­triert und der Streit­wert bei Ver­glei­chen im Anfech­tungs­ver­fah­ren begrenzt werden.”

Baums und Drin­hau­sen haben — vor dem …

Weiterlesen

Schadensersatz wegen missbräuchlicher Anfechtungsklage

Die FAZ berich­tet: Das Land­ge­richt Frank­furt hat einen der füh­ren­den Berufs­klä­ger gegen Akti­en­ge­sell­schaf­ten wegen Rechts­miss­brauchs” zu Scha­dens­er­satz ver­ur­teilt. Das Ver­hal­ten des Ber­li­ner Spe­di­ti­ons­un­ter­neh­mers Klaus Zapf sei sit­ten­wid­rig” gewe­sen, heißt es in dem noch unver­öf­fent­lich­ten Urteil, das der F.A.Z. vor­liegt. Er muss dem Unter­neh­men für alle schon ent­stan­de­nen und sämt­li­che künf­ti­gen Schä­den haf­ten, die dar­aus fol­gen, dass durch seine Anfech­tungs­klage eine geplante Kapi­tal­erhö­hung blo­ckiert wurde. 

Und Mar­tin Pelt­zer unter­brei­tet in der Rubrik Recht&Steuern” Vor­schläge, wie man Schluss mit der Erpres­sung” machen kann:
Die Anfech­tung sollte vor­aus­set­zen, dass Klä­ger ein­zeln oder gemein­sam über Akti­en­nenn­werte von min­des­tens 100 000 Euro ver­fü­gen. Die Kon­zen­tra­tion der Zustän­dig­keit auf ein Land­ge­richt je …

Weiterlesen

Das Anfechtungsklagemilieu …

… gewis­ser Kreise beleuch­tet Joa­chim Jahn in der FAZ mit inter­es­san­ten Details aus deren Binnenkommunikation. 

Der Ruf nach Ein­füh­rung einer Min­dest­schwelle für Anfech­tungs­kla­gen wird lau­ter (so Gehb, der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons­frak­tion im Bun­des­tag, Han­dels­blatt v. 27.9.2007).
Damit wäre der Ana­chro­nis­mus besei­tigt, dass der Inha­ber einer Aktie im Wert von z.B. 20 Euro fak­tisch eine Mil­li­ar­den­trans­ak­tion blo­ckie­ren kann. Denk­bar wäre auch eine gestufte Lösung: es bleibt bei der Indi­vi­dual­klage, aber sie wirkt erst ab 5% ein­tra­gungs­hem­mend (was ggf. im Frei­ga­be­ver­fah­ren über­wun­den wer­den muss). 

Weiterlesen

Bayerische Justizministerin: Mindestquorum für Anfechtungsklagen

Baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Dr. Beate Merk zu miss­bräuch­li­chen Anfech­tungs­kla­gen: Es han­delt sich um einen Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men, der dem Stand­ort Deutsch­land scha­det. Das kön­nen wir uns nicht leis­ten. Es ist höchste Zeit jetzt end­lich gegen­zu­steu­ern. Z.B. mit der Ein­füh­rung eines Min­dest­quo­rums für die Erhe­bung einer Anfech­tungs­klage, wie dies in ande­ren Fäl­len bereits vor­ge­se­hen ist.” 

S. dazu auch hier und da.

Weiterlesen