Eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Vergütungen von Vorständen bei der VW-AG und die Antworten der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/8746). Zum Teil kluge Fragen, zum Teil aber auch nicht („Wendet die Bundesregierung die Gesetzgebung zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an …?”). Im Hinblick auf die erfragte „Verschärfung des bisherigen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” verweist die Bundesregierung auf die andauernden Verhandlungen über die weitergeführte Aktionärsrechterichtlinie, die eine Stärkung des Vergütungsvotums der Hauptversammlung bringen könnte.…
WeiterlesenKategorie: Vorstandsvergütung
DAV-Handelsrechtsausschuss zur HV-Kompetenz für Vorstandsvergütung
Soll die Hauptversammlung über die vom Aufsichtsrat vorgesehene Vorstandsvergütung entscheiden? Der DAV-Handelsrechtsausschuss übt Grundsatzkritik in seiner jüngsten Stellungnahme: „Dies bedeutet eine grundlegende Veränderung und wesentliche Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Kompetenzen der drei Organe der Aktiengesellschaft. … Das geht … weit hinaus über eine Verschärfung der Rechenschaftspflicht des Aufsichtsrats gegenüber den Eigentümern, weil eine materielle Entscheidungskompetenz der Hauptversammlung begründet werden soll. Dadurch wird die Position des Aufsichtsrats auch nicht etwa gestärkt, sondern im Gegenteil geschwächt, und zwar auch und gerade gegenüber dem Vorstand, da der Aufsichtsrat in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist.”
Die Formulierung des Entwurfs eines neugefassten § 120 Abs. 4 AktG wird auseinandergenommen. „Wenn sich der Gesetzgeber dazu entschließt, sollte …
WeiterlesenVorstandsvergütung, mal wieder (ergänzt)
Heute hat das Bundeskabinett als Formulierungshilfe beschlossen, dass § 120 Absatz 4 AktG wie folgt gefasst werden soll:
„(4) Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Die Darstellung des Systems hat auch Angaben zu den höchstens erreichbaren Vergütungen, aufgeschlüsselt nach Vorstandsvorsitz, dessen Stellvertretung und einfachem Mitglied des Vorstands, zu enthalten. Der Beschluss berührt nicht die Wirksamkeit der Vergütungsverträge mit dem Vorstand; er ist nicht nach § 243 anfechtbar.”
S. auch Pressemitteilung BMJ.
Die Begründung lautet:
Die vorgeschlagene Regelung stärkt die Eigentümerrechte durch größere Vergütungstransparenz und Übertragung von Entscheidungs- und Kontrollkompetenz an die Hauptversammlung.
Es handelt sich um eine systemkonforme Fortentwicklung des bisherigen „Say-on-pay”-Ansatzes (bisheriger § …
WeiterlesenÜber Vorstandsvergütung entscheidet künftig das BAsVvV
Nach der Volksabstimmung in der Schweiz über Vorstandsgehälter ist hierzulande die Diskussion wieder aufgeflammt (am Köcheln war sie immer). Rechtspolitiker verschiedener Couleur treten dafür ein, die Hauptversammlung (HV) nicht nur konsultativ (§ 120 IV AktG), sondern bindend über die Vergütung entscheiden zu lassen. Das könne man gleich noch der Aktienrechtsnovelle 2011 – 2013 anflanschen. Dass die „Eigentümer” über die Bezahlung ihrer „Verwalter” entscheiden, erscheint als sympathische Idee, ja als Selbstverständlichkeit. Aber das System der Aktiengesellschaft ist (anders in der Schweiz) auf drei Säulen gebaut: HV, Aufsichtsrat, Vorstand. Diese Entscheidung über die Vorstandsvergütung an die HV zu geben bedeutet der Sache nach, dass die HV auch über die Bestellung der Vorstände …
WeiterlesenVergütungsvoten in der HV-Saison 2010
Erstmals im Jahr 2010 haben börsennotierten Gesellschaften über das „System zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern” (§ 120 Abs. 4 AktG) beschließen lassen. 27 der DAX30-Gesellschaften hatten den Gegenstand auf der Tagesordnung. In einem Fall wurde das Vergütungssystem abgelehnt, in zwei Fällen mit nur eher knapper Mehrheit gebilligt. Darüber berichten v. Falkenhausen/Kocher in Heft 17/2010 der „Aktiengesellschaft” (s. nachfolgende Übersichten DAX30 und M‑DAX). Die Autoren nehmen Stellung zu etlichen rechtlichen Fragen (Beschlussgegenstand, Vorschlagsrecht, Minderheitsverlangen, Informationspflichten, Teilbilligung, Aufsichtsratshaftung, Anfechtung) und schließen: „Rechtlich ist das Vergütungsvotum wenig bedeutsam: Es ist weder vorgeschrieben, noch ist es bindend oder gerichtlich nachprüfbar. Allenfalls hat es die Aufmerksamkeit für das Thema Vorstandsvergütung erhöht …
WeiterlesenSay on Pay
Das Institut für Unternehmensrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf meldet: Im Rahmen der Summer School on European Business Law findet ein Forum Unternehmensrecht zum Thema „Say on Pay” statt (s. § 120 Abs. 4 AktG: Votum zum Vergütungssystem). Es werden vortragen:
- Prof. Paulo Câmara, Assistant Professor at the Catholic University of Lisbon Faculty of Law, at the Portuguese Securities Law Institute (IVM) and at the Instituto Superior de Economia e Gestão (ISEG): „Say on Pay in Europe: A Critical and Comparative Analysis”
- Dr. Carsten Jungmann, LL.M.(Yale), M.Sc.(Leicester), Associate Researcher at Bucerius Law School, Hamburg.
Moderiert wird die englischsprachige Veranstaltung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale). Veranstaltungsort: Hörsaal 6 G, Geb. 26…
WeiterlesenVorstandsvergütung – eine endlose Geschichte
Mein Kommentar dazu im Betriebs-Berater („Die erste Seite”) v. 31.7.2009.…
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