Insolvenzverschleppungshaftung des Direktors einer deutschen” Limited

Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 44/05) vor­ge­stellt (S. 14 — dort irr­tüm­lich dem LG Köln zuge­schrie­ben) und von Joa­chim Jahn kom­men­tiert (S. 24). Das Land­ge­richt … hat den Geschäfts­füh­rer (Direc­tor) einer Schön­heits­farm an der Ost­see per­sön­lich zur Haf­tung gegen­über einem Geschäfts­part­ner ver­ur­teilt. Für eine Ltd., deren ein­zige Betriebs­stätte in Deutsch­land liege, gäl­ten die Insol­venz­re­ge­lun­gen des GmbH-Gesetzes.” 

Wie könnte der BGH ent­schei­den? Der Vor­sit­zende Rich­ter des 2. Zivil­se­nats des BGH hat sich 2005 zunächst ein­deu­tig geäu­ßert: Delikts- und Insol­venz­recht begeg­nen ein­an­der in unse­rer Insol­venz­ver­schlep­pungs­haf­tung, die nach der höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung ihre Grund­lage in § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. …

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Air Berlin: Börsengang als PLC.

Die im Dezem­ber 2005 errich­tete Air Ber­lin p.l.c. ist die zweit­größte Flug­ge­sell­schaft in Deutsch­land; das Vor­gän­ger­un­ter­neh­men wurde 1978 gegrün­det. Air Ber­lin beschäf­tigt mehr als 2.650 Mit­ar­bei­ter. Der Bör­sen­gang könnte bis zu 800 Mio. Euro ein­brin­gen (FAZ v. 21.4.2006). Wenn am 5. Mai 2006 der Han­del im amt­li­chen Markt der Fran­fur­ter Wert­pa­pier­börse beginnt, so gehen dort nicht Aktien (§ 1 Abs. 2 AktG) der Air Ber­lin um, son­dern shares” wer­den gehan­delt — kein Fall von Bör­sia­nerd­eng­lisch, der die Gesell­schaft für deut­sche Spra­che auf den Plan rufen müsste. Viel­mehr sollte sich die gesell­schafts­recht­li­che Szene für den Vor­gang inter­es­sie­ren. Nach­dem im Mit­tel­stand die bri­ti­sche Pri­vate Com­pany Limi­ted by Shares der deut­schen GmbH Kon­kur­renz macht, ent­deckt erst­mals ein …

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Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf eine kleine” Anfrage der FDP-Frak­tion mit ins­ge­samt 36 Fra­gen (Druck­sa­che 16/134 vom 01.12.2005) zu Aus­wir­kun­gen und Pro­bleme der Pri­vate Limi­ted Com­pa­nies in Deutsch­land” am 16.12.2005 beant­wor­tet (Druck­sa­che 16/283 vom 16.12.2005).

Neben eini­gem Zah­len­ma­te­rial, des­sen Unvoll­stän­dig­keit frei­mü­tig ein­ge­räumt wird, und einer Viel­zahl von man­gels Kennt­nis offen gelas­se­nen Fra­gen fin­den sich in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung aber auch einige kon­krete recht­li­che” Erwä­gun­gen: So soll in Kürze ein Refe­ren­ten­ent­wurf zur Reform des GmbHG vor­ge­legt wer­den, in dem an einer Redu­zie­rung des Min­dest­stamm­ka­pi­tals zur Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät der GmbH fest­ge­hal­ten wer­den soll.

Die recht­li­che Bewer­tung …

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Noch 4000 bis zur Million

In einer der kom­men­den Aus­ga­ben der GmbH-Rund­schau nennt Korn­blum die von ihm ermit­telte aktu­elle Zahl (per 1.1.2005) in deut­schen Han­dels­re­gis­tern ein­ge­tra­ge­nen Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung: 996 000. Die Kon­kur­renz der eng­li­schen Ltd. hat den Zuwachs nicht ver­hin­dert, aber wohl abge­schwächt. Ver­läss­li­che Zah­len über die (hier zu Lande als Zweig­nie­der­las­sung ein­zu­tra­gen­den) Ltd. gibt es offen­bar noch nicht. 

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Kein Verbot von In-Sich-Geschäften bei Limited in Deutschland?

Laut 

OLG Mün­chen 17.8.2005, 31 Wx 049/05 kann die Zweig­nie­der­las­sung einer eng­li­schen Pri­vate Limi­ted Com­pany nicht beantragen,für ihren Geschäfts­füh­rer den Zusatz Der Geschäfts­füh­rer ist von den Beschrän­kun­gen des § 181 BGB befreit” ins deut­sche Han­dels­re­gis­ter ein­zu­tra­gen. Zur Begrün­dung ver­weist das Gericht auf die unter­schied­li­che Ver­tre­tungs­be­fug­nis eines Geschäfts­füh­rers einer GmbH in Deutsch­land und einer Limi­ted in Groß­bri­tan­nien. >

Die Ent­schei­dung hebt her­vor, das Ver­bot der Selbst­kon­tra­hie­rung sei in Groß­bri­tan­nien nicht aner­kannt. Die Ein­tra­gung könnte daher den Rechts­ver­kehr zu der Annahme ver­lei­ten, die Ver­tre­tung der Limi­ted ori­en­tiere sich am deut­schen Recht.

Diese Über­le­gung geht jedoch fehl: Das Ver­bot der Selbst­kon­tra­hie­rung ist kein spe­zi­fisch gesell­schafts­recht­li­ches Prin­zip, son­dern fin­det seine Grund­lage im all­ge­mei­nen Zivil­recht. Dem­entspre­chend

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Die GmbH als Exportartikel nach einer Runderneuerung

Aus der FAZ v. 26.11.2003, S. 28 (Recht und Steuern): 

Das GmbH-Recht braucht eine Rund­erneue­rung
Wett­lauf mit ande­ren EU-Rechts­for­men / Sitz­ver­le­gung darf nicht zur Auf­lö­sung füh­ren

Gesell­schaf­ten aus einem Mit­glied­staat der EU dür­fen in kei­ner Weise behin­dert wer­den, wenn sie sich in einem ande­ren EU-Staat nie­der­las­sen. Das ist die klare Bot­schaft des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH), die er nach sei­nen Ent­schei­dun­gen zu Cen­tros” und Über­se­e­ring” zuletzt in dem Urteil Inspire Art” vom 30. Sep­tem­ber for­mu­liert hat (C‑167/01 — F.A.Z. vom 1. Okto­ber). Damit haben die Rich­ter den Weg für den Export der Gesell­schafts­for­men inner­halb der Union frei gemacht. 

Auf­ge­regt wird nun in Deutsch­land dis­ku­tiert, ob es hier­zu­lande künf­tig eine Flut von Gesell­schaf­ten in …

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