Notiert: Es gibt 2 399 SE in der EU (Stand 1.7.2015). Nur 346 SE sind operativ mit mehr als 5 Arbeitnehmern tätig, 170 in Deutschland. Davon haben 117 eine dualistische und 53 eine monistische Struktur. 46 der 170 SE sind börsennotiert. Quelle und Details: Hans Böckler Stiftung (Dr. Roland Köstler).…
WeiterlesenKategorie: SE
Die Geschlechterquote und die (deutsche) Europäische Aktiengesellschaft
Der am 11.12.2014 vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen” sieht vor, dass auch bei bestimmten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) eine Geschlechter-Zwangsquote im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat eingeführt wird. Der Referentenentwurf vom September 2014 hatte noch eine mehr oder weniger freiwillige „Soll”-Bestimmung vorgesehen. Geplant ist, einen § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz wie folgt einzufügen: „Besteht bei einer börsennotierten SE das Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen in dem Aufsichtsorgan Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein.” Diese Regelung wird sieben börsennotierte Unternehmen betreffen, die als SE verfasst sind und eine paritätische …
Weiterlesen10 Jahre SE
Seit 10 Jahren kann eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gegründet werden. Inzwischen gibt es 2 234 SE in der EU. Aber nur 316 SE sind operativ tätig mit mindestens 5 Arbeitnehmern. Davon sind 147 SE in Deutschland registriert. 100 haben eine dualistische, 47 eine monistische Struktur. 41 der 147 Gesellschaften sind börsennotiert. Soweit die Zahlen (Quelle: Hans Böckler Stiftung, 1.10.2014). — Mit dem „erreichten Stand, verbleibenden Anwendungsfragen und Perspektiven” nach 10 Jahre SE hat sich vor kurzem ein Symposium an der Universität Mainz auseinandergesetzt. Ca. 50 Fachleute diskutierten intensiv u.a. über die Beteiligungsvereinbarung bzw. das Mitbestimmungsstatut, das monistische System der SE, die grenzüberschreitende Mobilität und die …
WeiterlesenForum Unternehmensrecht: Satzungsautonomie und Mitbestimmungsvereinbarungen bei der SE
Über dieses sehr umstrittene Thema (kann die Vereinbarung nach § 21 SEBG von deutschem Aktienrecht abweichen oder ist sie wie die Satzung an dessen Vorgaben, s. § 23 Abs. 5 AktG, gebunden? Wie steht sie in der Normenhierarchie gem. Art. 9 SE-VO?) referieren und diskutieren Professor Dr. Christoph Teichmann (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Roger Kiem (Frankfurt/M). Die (für alle offene und kostenfreie) Veranstaltung findet statt am 12. November 2009, 18 Uhr an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität (Raum 1.65, Geb. 24.91) in der Reihe „Forum Unternehmensrecht”. Eine Anmeldung ist erwünscht.…
WeiterlesenMitbestimmungspraxis in den (deutschen) SE
Über die Praxis der Mitbestimmung der in Deutschland registrierten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) berichten Köstler und Werner in einem Beitrag für „Mitbestimmung” (Magazin der Hans-Böckler-Stiftung).
Danach ist zwischen zwei SE-Arten zu unterscheiden. Auf der einen Seite die Vorrats-SE (90), auf der anderen die operativ tätigen „normalen” SE (16). Von denen gibt es aber auch zwei Gestaltungen: kleinere familiendominierte SE und Großunternehmen-SE. Das wirkt sich offenbar auf die Leitungsstruktur bzw. Mitbestimmungsvereinbarungen aus.
„Acht der 16 normalen SEs, die ihren Sitz in Deutschland haben, nutzen die SE-Gründung für einen Wechsel ihres Leitungsgremiums — hin zu einem einzigen Board mit geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Verwaltungsräten. Diese Option bevorzugten die Unternehmensleitungen von Conrad SE, Donata …
WeiterlesenSE: fast die Hälfte aus D
In der EU wurden (Stand 23.9.2007) bislang 104 Europäische Gesellschaften (Societas Europaea — SE) gegründet, davon 47 allein in Deutschland (Niederlande: 11, Belgien: 7, Frankreich: 6, Österreich 5). Diese Zahlen gab Walter Bayer (Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena), auf dem 2. Deutschen Handels- und Gesellschaftsrechtstag des DAV in Berlin bekannt.
Warum fast die Hälfte (überwiegend Vorratsgesellschaften) in Deutschland? Ein wichtiges Motiv mag die relative Flexibilität der (deutschen) SE im Vergleich zur deutschen AG sein. Insbesondere die Ausgestaltung der Leitungsstruktur im monistischen System ist ausgesprochen mittelstandsfreundlich („Patriarchenmodell”), wie Bayer ausführte. Der Anteilstransfer ist hingegen nicht (wie bei der GmbH) an eine notarielle …
WeiterlesenPorsche SE …
… ist kein neues Auto, sondern das wird die Holdinggesellschaft „über” der Porsche AG werden, und außerdem das kontrollierende Unternehmen bei der VW AG sein. So berichtet Porsche über die heutigen Aufsichtsratsbeschlüsse. Nach der Allianz, Fresenius und BASF ist nun Porsche das vierte prominente Großunternehmen, das die „Europäische Gesellschaft” (so der deutsche offizielle Titel) für sich entdeckt. Es sieht so aus, als ob sich die SE durchzusetzen beginnt.
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