Die Problematik der weiten Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Schadensersatzklagen war bereits Gegenstand eines Vortragsabends des Forums Unternehmensrechts. Hierdurch können deutsche Unternehmen auch bei geringfügigsten Verbindungen in den Vereinigten Staaten nach dem dort geltenden Prozessrecht (Class Action, Jury) in Anspruch genommen werden sowie möglicherweise (je nach Beurteilung der in den meisten Einzelstaaten für das IPR maßgeblichen „Interessenlage”) auch nach dem dortigen materiellen Recht, etwa punitive damages haften.
Mit Spannung wurde daher die Klärung der Vereinbarkeit dieser Praxis mit den deutschen Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht erwartet. Diese Klärung schien schon in greifbarer Nähe, da ein entsprechendes Verfahren des Bertelsmann beim Bundesverfassungsgericht anhängig war, und bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Zustellung einer Sammelklage ergangen war. Gegenstand der Klage der …
Kategorie: Rechtspolitik
Damoklesschwert Informationsaußenhaftung? (aktualisiert)
Trotz der Bedenken von Noack scheint die große Koalition vor der „Schicksalsfrage” (darum handelt es sich zumindest nach der Stellungnahme des BDI zum KapInHAG) der Einführung einer Vorstandshaftung zu stehen. Während einerseits die DSW auf eine entsprechende weite Regelung hofft, und eine Wiederaufnahme des (nach intensiver Kritik) vertagten Gesetzgebungsverfahrens am Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz fordert, wehrt sich (verständlicherweise) der BDI gegen jegliche Initiative in dieser Richtung.
Wenn jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, wird nicht nur die offizielle Informationspolitik der Gesellschaft stärker reguliert. Das „Schreckensbild” ist es, dass Vorstandsmitglieder umfassend zum Schweigen verdammt werden — egal bei welchem Anlaß — denn ihre Aussagen könnten möglicherweise einen Dritten zum Kauf oder Verkauf von Anteilen veranlassen. Dass diese Vision nicht …
WeiterlesenNoch einmal EM.TV
Die nicht enden wollende Trauergeschichte um EM.TV ist mit dem Urteil des OLG München vom 3.11.2005 um ein weiteres Kapitel bereichert worden.Trotz der in einem Parallelverfahren ergangenen BGH-Entscheidung vom Mai diesen Jahres (II ZR 287/02) und einer rechtskräftigen positiven Entscheidung des OLG Frankfurt gegen den Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa scheiterten zwei Kläger erneut vor dem OLG München (AZ: 18 U 2605/05 und 18 W 1709/05).
Die Entscheidung zeigt, dass der Kausalitätsbeweis (zu Recht) schwer ist. Rein faktisch wird in einer Mehrheit der Fälle tatsächlich die Falschinformation durch das Unternehmen nicht ursächlich für die entstandenen Schäden sein. Eine zu starke Erleichterung des Kausalitätsnachweises würde den …
WeiterlesenGroße Koalition und das Unternehmensrecht
Die FAZ berichtet heute: „Union und SPD wollen die Offenlegung von Managergehältern ausdehnen und noch stärker als bisher regulieren. In der Koalitionsvereinbarung sollen, wie in Berlin am Wochenende zu hören war, der Hauptversammlung der Gesellschaft mehr Befugnisse zugestanden werden. … Nach den Überlegungen der Arbeitsgruppe soll die Hauptversammlung künftig über die Höhe und Angemessenheit von Vorstandsvergütungen debattieren und beschließen dürfen. … Ferner diskutiert die Arbeitsgruppe Recht, ob und wie künftig die Außenhaftung des Managements (Vorstand und Aufsichtsrat) für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geregelt werden soll.”
Hoffentlich fällt den Beteiligten noch mehr ein, denn das stetige Drehen an Regeln über Managervergütung und an der Managerhaftung wird man beim besten Willen nicht als die zentral wichtige „Modernisierung” (die beliebte Floskel …
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