Koalitionsvertrag: Aussagen zum Unternehmensrecht i.w.S.

Aus dem
Koali­ti­ons­ver­trag v. 27.11.2013:

Gesell­schafts- und Insolvenzrecht 

Um Trans­pa­renz bei der Fest­stel­lung von Mana­ger­ge­häl­tern her­zu­stel­len, wird über die Vor­stands­ver­gü­tung künf­tig die Haupt­ver­samm­lung auf Vor­schlag des Auf­sichts­rats entscheiden.(S. 17

Wir … wer­den zu Beginn der 18. Wahl­pe­ri­ode des Deut­schen Bun­des­ta­ges Geschlech­ter­quo­ten in Vor­stän­den und Auf­sichts­rä­ten in Unter­neh­men gesetz­lich ein­füh­ren. Auf­sichts­räte von voll mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen und bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt wer­den, sol­len eine Geschlech­ter­quote von min­des­tens 30 Pro­zent auf­wei­sen. Wir wer­den eine Rege­lung erar­bei­ten, dass bei Nicht­er­rei­chen die­ser Quote die für das unter­re­prä­sen­tierte Geschlecht vor­ge­se­he­nen Stühle frei blei­ben. Wir wer­den bör­sen­no­tierte oder mit­be­stim­mungs­pflich­tige Unter­neh­men gesetz­lich ver­pflich­ten, ab 2015 ver­bind­li­che Ziel­grö­ßen für die Erhö­hung des Frau­en­an­teils im Auf­sichts­rat, Vor­stand und in den

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Beschlussmängelrecht – die nächste große Aktienrechtsreform?

Die neue Bun­des­re­gie­rung steht ganz gewiss vor grö­ße­ren Her­aus­for­de­run­gen als aus­ge­rech­net das Recht der Beschluss­män­gel zu refor­mie­ren. Aber sie sollte die­sem Gegen­stand auch nicht aus­wei­chen. Der BDI hat neu­er­dings erklärt, nach der aus­ge­blie­be­nen Akti­en­rechts­no­velle sei eine umfas­sende Reform des akti­en­recht­li­chen Beschluss­män­gel­rechts noch dring­li­cher. Der Deut­sche Juris­ten­tag ver­kün­dete im ver­gan­ge­nen Jahr im Kern das­selbe. Ande­rer­seits hört man Stim­men, auch aus dem BMJ, es sei doch inzwi­schen Ruhe ein­ge­kehrt. Die Ver­schär­fun­gen durch UMAG (2005) und ARUG (2009) wür­den grei­fen. Es wird dar­auf ver­wie­sen, dass die Zahl der Beschluss­män­gel­kla­gen um über die Hälfte zurück­ge­gan­gen ist (Stu­die von W.Bayer et​.al. für das BMJ, Dezem­ber 2011). Und nur wegen Geset­zes­äs­the­tik lohne sich der Auf­wand zur Berei­ni­gung des …

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Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB

Heri­bert Hirte hat das Direkt­man­dat in einem Köl­ner Wahl­kreis errun­gen. Es ist sehr sel­ten, dass aus der haupt­amt­li­chen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren­schaft sich einer traut und durch­setzt. Einer aus der raren Spe­zies” ist jetzt Mit­glied des Deut­schen Bun­des­ta­ges. Herz­li­chen Glück­wunsch an den Kol­le­gen! Prof. Dr. Heri­bert Hirte LL.M. (Ber­ke­ley) ist Inha­ber des Lehr­stuhls für Bür­ger­li­ches Recht, Han­dels- und Gesell­schafts­recht, Wirt­schafts­recht an der Uni­ver­si­tät Ham­burg und allen am Unter­neh­mens­recht Inter­es­sier­ten sehr gut bekannt.…

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Die GmbH in der alten und neuen Wahlperiode

Die Bun­des­tags­wahl steht kurz bevor. Das Stich­wort GmbH” wird man beim Stö­bern in den Wahl­pro­gram­men der Par­teien zwar ver­geb­lich suchen, aber außer­halb des Poli­tik­be­triebs steht die GmbH selbst­ver­ständ­lich nicht. Die belieb­teste Rechts­form der Wirt­schaft darf sich grund­sätz­lich der Auf­merk­sam­keit der Poli­tik sicher sein. Was hat die GmbH in der bald zu Ende gehen­den Wahl­pe­ri­ode erfah­ren, und was steht zu erwar­ten? — Dazu mein Bei­trag in der GmbH-Rund­schau 18/2013, R273 (GmbHR im Blick­punkt).

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Gesellschaftspolitik mit Gesellschaftsrecht?

Unter­neh­mens­recht und Cor­po­rate Gover­nance als Akti­ons­feld gesell­schafts­po­li­ti­scher Wün­sche. Dies sehen Sie nicht nur bei der Über­le­gung, Cor­po­rate Gover­nance zur Wachs­tums­stei­ge­rung ein­zu­set­zen, dies sehen Sie natür­lich auch bei dem Thema Frau­en­för­de­rung und Frau­en­quote. Im Kern geht es hier um gesell­schafts­po­li­ti­sche Ver­än­de­run­gen, die mit gesell­schafts­recht­li­chen Mit­teln durch­ge­setzt wer­den sol­len. Des­sen muss man sich bewusst sein.” Das sagte ges­tern die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin (laut Rede­ma­nu­skript) auf der 12. Cor­po­rate Gover­nance Kon­fe­renz in Ber­lin. Und das ist ein gro­ßes Pro­blem. Natür­lich ste­hen die Akti­en­ge­sell­schaf­ten nicht außer­halb der Gesell­schaft – aber es han­delt sich um pri­vate Asso­zia­tio­nen, nicht um halb­staat­li­che Ein­rich­tun­gen. Als sol­che jedoch wer­den große bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten zuneh­mend betrach­tet und reglementiert. 

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin gab auch einen Aus­blick: Was könnte in …

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Am besten niemand“ (DCGK-Vorsitz)

FAZ​.net: Wenn eine ver­meint­li­che Top-Posi­tion zu beset­zen ist und nie­mand fin­det sich, dann ist irgend­was faul. Die Suche nach einem neuen Vor­sit­zen­den für die Cor­po­rate-Gover­nance-Kom­mis­sion ist dafür ein bered­tes Bei­spiel: Ger­hard Cromme war der erste Front­mann des Gre­mi­ums, Nach­fol­ger Klaus-Peter Mül­ler, sei­nes Zei­chens Auf­sichts­rats­chef der Com­merz­bank, will die­ses Jahr auf­hö­ren — und nie­mand steht bereit. All­mäh­lich aber drängt die Zeit: Wer also soll es machen? Am bes­ten nie­mand”, sagt BASF-Chef Kurt Bock. Der Klar­den­ker aus Lud­wigs­ha­fen ist der erste Vor­stands­vor­sit­zende eines Dax-Kon­zerns, der offen aus­spricht was auch andere den­ken: Die Kom­mis­sion hat sich über­lebt. Jetzt wäre der geeig­nete Zeit­punkt, sie ganz auf­zu­lö­sen, der Abschied ist über­fäl­lig”, sagt Bock, der den Club lie­ber heute …

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Ein Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Rechts der Personengesellschaften

Geset­zes­vor­schläge zur Neu­re­ge­lung des Rechts­ge­biets hat Kars­ten Schmidt auf dem Hei­del­ber­ger Sym­po­sion aus Anlass des 80. Geburts­tags von Peter Ulmer vor­ge­legt. Die gesetz­li­che Legal­ord­nung soll auf den Stand der Rechts­fort­bil­dung geho­ben wer­den. Diese For­mu­lie­rung zeigt, worum es geht: Das prak­ti­zierte Recht stimmt mit dem geschrie­be­nen nicht mehr über­ein. Die Außen­ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts wird für rechts­fä­hig gehal­ten, aber das BGB weiß davon nichts. Beson­ders frap­pie­rend ist § 54 BGB, der gera­de­wegs in die Irre führt: Der dort nicht rechts­fä­hig” genannte Ver­ein ist: rechts­fä­hig. Wenn das glatte Gegen­teil des Geset­zes­wort­lauts als gel­ten­des Recht prak­ti­ziert wird, kom­men nicht nur Stu­den­ten ins Tru­deln, von denen sau­bere Arbeit mit dem Norm­text ver­langt wird. Der Meis­ter hin­ge­gen sieht das Gesetz im Zivil­recht …

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